(4)Absatz 4,Die §§ 2, 3 Abs. 5, 4, 5, 6 Abs. 1 und Abs. 3 bis 6, 7 bis 9 und 10, soweit Ersatzohrmarken nach § 3 Abs. 5 betroffen sind, sind ab dem 1. Dezember 1998 auch auf Tiere anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1998 geboren sind.Die Paragraphen 2, 3, Absatz 5, 4, 5, 6, Absatz eins und Absatz 3 bis 6, 7 bis 9 und 10, soweit Ersatzohrmarken nach Paragraph 3, Absatz 5, betroffen sind, sind ab dem 1. Dezember 1998 auch auf Tiere anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1998 geboren sind.