Kurztitel
3. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 83/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003,
Text
§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 von insgesamt 112,707 Millionen Euro ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 von insgesamt 112,707 Millionen Euro ergibt:
Pyhrn/Schober-Achse
Bf. Andorf; Bahnhofsumbau
Bf. Gleisdorf; Bahnhofsumbau
Bf. Neumarkt-Kallham; EK-Auflassung in km 29.437, Errichtung einer Straßenunterführung
Bf. Schärding; Gleisumbau Welser Kopf, Neubau Otterbachbrück
Raum Wien
Terminal Inzersdorf (Phase 1) (2)