Norm 1. Teilgewerbe-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung 1. Teilgewerbe-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 16.01.1998 — BGBl. II Nr. 11/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 16.01.199817.10.2017 BGBl. II Nr. 11/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2017 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.01.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. Abschnitt§ 1Liste der Teilgewerbe2. AbschnittTeilgewerbe – Herkunft und Befähigungsnachweise§ 2Änderungsschneiderei§ 3Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen§ 4Autoverglasung§ 5Betonbohren und -schneiden§ 6Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge§ 7Entkalken von HeißwasserbereiternErdbau§ 8§ 9§ 10Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten§ 11Erzeugung von Speiseeis§ 12Fahrradtechnik§ 13Friedhofsgärtnerei§ 14Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und TaschenHuf- und Klauenbeschlag§ 15§ 16§ 17Instandsetzen von Schuhen§ 18§ 19§ 20§ 21Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)§ 22Nähmaschinentechnik§ 23Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen§ 24Schleifen von Schneidewaren§ 25Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern§ 26Wäschebügeln§ 27Zusammenbau von Möbelbausätzen