Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Handhaben und Instandhalten von zu verwendenden Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Arbeitsbehelfen sowie Meß- und Prüfgeräten |
2. | Grundkenntnisse über die Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Sicht | Kenntnis der Bedeutung der Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht; Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge |
3. | - | Grundkenntnisse über die kaufmännischen Betriebsabläufe; Planen und Analysieren von berufsbezogenen Abläufen |
4. | Mitarbeiten beim Führen von Protokollen und Betriebstagebüchern unter Berücksichtigung rechnergestützter Systeme | Führen von Protokollen und Betriebstagebüchern unter Berücksichtigung rechnergestützter Systeme |
5. | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagermöglichkeiten |
6. | Bearbeiten einfacher Werkstücke nach betriebsspezifischen Erfordernissen (zB Fügen, Trennen) | Durchführen von einfachen Arbeiten im Bereich des Montierens, Demontierens und Abdichtens |
7. | - | Kenntnis betriebsspezifischer Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen und ihrer Bedienung | Bedienen betriebsspezifischer Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen |
8. | Grundkenntnisse über Mechanik, Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik | Kenntnis des Aufbaus und der Wirkungsweise von betriebsspezifischen Geräten, Maschinen und Anlagen |
9. | Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten | Kenntnis des Messens, Steuerns und Regelns an abwassertechnischen Anlagen | Messen, Steuern und Regeln an betriebsspezifischen abwassertechnischen Anlagen |
10. | | Bedienen und Überwachen von betriebsspezifischen Geräten, Maschinen und Anlagen (wie Elektromotoren, Verbrennungsmotoren, Gebläse, Verdichter, Pumpen) |
11. | - | Wartung und einfache Instandsetzungsarbeiten an den im Betrieb verwendeten Geräten, Maschinen und Anlagen |
12. | - | Lesen einfacher technischer Skizzen und Zeichnungen | - |
13. | Kenntnis über Abwässer und deren Vermeidung, Verminderung, Trennung und Behandlung auch unter Berücksichtigung der einschlägigen betrieblichen Maßnahmen |
14. | - | Behandeln von Abwasser |
15. | - | Kenntnis der flüssigen Abfälle und deren Behandlungsmöglichkeiten sowie Kenntnis über deren Manipulation |
16. | Kenntnis der Chemie im Bereich der Abwasserbehandlung | Handhaben chemischer Arbeitsstoffe unter Beachtung ihrer chemischen Zusammensetzung |
17. | - | Berücksichtigen der Gefahrensymbole sowie Grundkenntnisse über Sicherheitsdatenblätter (Bedeutung, Aufbau, Anwendung) |
18. | - | Kenntnis der in der Abwasserwirtschaft eingesetzten Energieträger |
19. | Berufsbezogene Kenntnis der Mikrobiologie |
20. | Berufsbezogene Kenntnis der Biotechnologie |
21. | - | Berufsbezogene Kenntnis der Arbeits- und Umwelthygiene |
22. | - | Durchführen von Abwasseruntersuchungen |
23. | Grundkenntnisse der Wasserversorgung und der entsprechenden Wasseranalyse | Kenntnis der Wasserversorgung und der entsprechenden Wasseranalyse |
24. | Kenntnis über Anfall, Zusammensetzung, Verminderung, Ableitung und Reinigung von Abwasser | Kenntnis über Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Kanalisationsanlagen |
25. | Kenntnis der mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigungsverfahren | Betrieb und Wartung von mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigungsanlagen |
26. | - | Kenntnis der Verfahren zur Schlammbehandlung | Kenntnis der Verwertung und Entsorgung der Abfallstoffe aus der Abwasserreinigung; Kenntnis der maschinellen Einrichtungen zur Abwasser- und Schlammbehandlung |
27. | - | - | Betreiben der betriebsspezifischen Anlagen zur Schlammbehandlung |
28. | Grundkenntnisse über abfallwirtschaftliche, wasserrechtliche und einschlägige umweltschutzbezogene Vorschriften, Normen und technische Anleitungen |
29. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) |
30. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unter besonderer Beachtung der von den Behandlungsanlagen ausgehenden Gefahren |
31. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
| | | |