Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sonnenschutztechniker-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 160/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Lehrberuf in der Sonnenschutztechnik
§ 1. Im Bereich der Sonnenschutztechnik wird der Lehrberuf Sonnenschutztechniker mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Paragraph eins, Im Bereich der Sonnenschutztechnik wird der Lehrberuf Sonnenschutztechniker mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Dokumentnummer
NOR40038130