Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sonnenschutztechniker-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 160/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Lehrberuf in der Sonnenschutztechnik
§ 1. Im Bereich der Sonnenschutztechnik wird der Lehrberuf Sonnenschutztechniker mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet. Paragraph eins, Im Bereich der Sonnenschutztechnik wird der Lehrberuf Sonnenschutztechniker mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Dokumentnummer
NOR12089832
Alte Dokumentnummer
N5199810749O