Kurztitel
Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 28/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
Text
Anlage
zu § 25
... (Anm.: aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ... nach
einer von der AMA zugelassenen Methode zu untersuchen. ... (Anm.:
aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ... Der Abschlag ...
(Anm.: aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ...
Wiederholungsprüfung ... (Anm.: aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr.
416/2006) ... Wiederholungsprüfung ... (Anm.: aufgbehoben durch
VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ... Wiederholungsprüfung ... (Anm.:
aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ...aufgbehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2006,) ...
(1)Absatz eins,Die Rohmilchproben sind mittels einer Lösung auf der Basis von Natriumazid und Chloramphenicol, welche zur Stabilisierung des pH-Wertes Trinatriumcitrat-5,5-hydrat enthält, zu konservieren. Bromphenolblau wird als Farbstoff zugesetzt. Die Dosierung der Konservierungslösung beträgt 0,1 ml pro 40 ml Milchprobe. Eine Unterfüllung der Milchprobe um höchstens 5 ml kann in Einzelfällen toleriert werden.
(2)Absatz 2,Die Proben für den Hemmstofftest sind vorzugsweise aus unkonservierter Rohmilch anzusetzen. Für die Durchführung von Hemmstoffproben aus konservierter Milch ist das Merkblatt der AMA betreffend Hemmstoffnachweis zu beachten.
(3)Absatz 3,Konservierte Proben dürfen bei einem Temperaturbereich bis 20 Grad Celsius sechs Stunden und bei cirka 4 Grad Celsius weitere 72 Stunden aufbewahrt werden.
(4)Absatz 4,Die von den Labors zu verwendende Konservierungslösung ist in einer Firma herzustellen, die von der AMA beauftragt wird und die qualitätsgesichert arbeitet und daher die Konservierungswirkung garantieren kann.
Schlagworte
Frühmilch, Probenahmesystem