Rechtstracker.at

Anl. 1 MGV 1999

Fassungen
01.07.2006 bis 30.06.2007 — · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.07.200630.06.2007 § → § · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2007
Anl. 130.03.200230.06.2007 § → § BGBl. II Nr. 143/2002
Anl. 131.03.200129.03.2002 § → § BGBl. II Nr. 139/2001
Anl. 124.07.199930.03.2001 § → § BGBl. II Nr. 246/1999
Anl. 101.04.199923.07.1999 BGBl. II Nr. 28/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2006

Außerkrafttretensdatum

30.06.2007aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2007

Abkürzung

MGV 1999

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

                                                              Anlage

                                                             zu § 25

  ... (Anm.: aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ... nach

einer von der AMA zugelassenen Methode zu untersuchen. ... (Anm.:

aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ...  Der Abschlag ...

(Anm.: aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ...

Wiederholungsprüfung ... (Anm.: aufgbehoben durch VfGH, BGBl. II Nr.

416/2006) ... Wiederholungsprüfung ... (Anm.: aufgbehoben durch

VfGH, BGBl. II Nr. 416/2006) ... Wiederholungsprüfung ... (Anm.:

aufgbehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2006,) ...

  1. Ziffer 9
    Konservierung der Proben
  1. Absatz eins,Die Rohmilchproben sind mittels einer Lösung auf der Basis von Natriumazid und Chloramphenicol, welche zur Stabilisierung des pH-Wertes Trinatriumcitrat-5,5-hydrat enthält, zu konservieren. Bromphenolblau wird als Farbstoff zugesetzt. Die Dosierung der Konservierungslösung beträgt 0,1 ml pro 40 ml Milchprobe. Eine Unterfüllung der Milchprobe um höchstens 5 ml kann in Einzelfällen toleriert werden.
  2. Absatz 2,Die Proben für den Hemmstofftest sind vorzugsweise aus unkonservierter Rohmilch anzusetzen. Für die Durchführung von Hemmstoffproben aus konservierter Milch ist das Merkblatt der AMA betreffend Hemmstoffnachweis zu beachten.
  3. Absatz 3,Konservierte Proben dürfen bei einem Temperaturbereich bis 20 Grad Celsius sechs Stunden und bei cirka 4 Grad Celsius weitere 72 Stunden aufbewahrt werden.
  4. Absatz 4,Die von den Labors zu verwendende Konservierungslösung ist in einer Firma herzustellen, die von der AMA beauftragt wird und die qualitätsgesichert arbeitet und daher die Konservierungswirkung garantieren kann.

Schlagworte

Frühmilch, Probenahmesystem

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2009

Gesetzesnummer

10008022

Dokumentnummer

NOR40084812