Kurztitel
6. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 48/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 202/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2001,
Text
§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1999 in der Höhe von insgesamt 2 552,843 Millionen Schilling ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1999 in der Höhe von insgesamt 2 552,843 Millionen Schilling ergibt:
Donauachse
Kirchstetten; Bahnhofsumbau
Loosdorf; Bahnhofsumbau und Bestandsstrecke
Redl-Zipf; Bahnhofsumbau
Timelkam; Bahnhofsumbau
Vöcklamarkt; Bahnhofsumbau (2)
Pontebbana-Achse
Bruck an der Mur; Errichtung Parkdeck
Friesach; Bahnhofsumbau
Inzersdorf Metzgerwerke; Bahnhofsumbau
Leoben; Bahnhofsoffensive ILeoben; Bahnhofsoffensive römisch eins
Mödling; Errichtung Parkdeck
Tulln; Errichtung Parkdeck
Pyhrn/Schober-Achse
Unterwald-Kalwang; zweigleisiger Ausbau
Wartberg an der Krems; Bahnhofsumbau
Raum Wien
Inzersdorf Ostschleife; Verbindung Pottendorferlinie-Donauländebahn
Meidling; Bahnhofsumbau
Wien Nord; Bahnhofsumbau (Phase 1)