Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – Linz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 86/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 86 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2009,
Text
Der Trassenverlauf der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal - Linz im Bereich der Gemeinden Schlierbach, Kirchdorf an der Krems und Inzersdorf im Kremstal wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei Bestands-km 45,170 (Projekts-km 45,124) und endet bei Bestands-km 49,825 (Projekts-km 49,450) der ÖBB-Strecke Selzthal - Linz.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Schlierbach, Kirchdorf an der Krems und Inzersdorf im Kremstal aufliegenden Planunterlagen (Einlage Geländestreifen) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Schlierbach, Kirchdorf an der Krems und Inzersdorf im Kremstal aufliegenden Planunterlagen (Einlage Geländestreifen) zu ersehen.