Norm Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 22.03.1973▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.03.1986 § → § BGBl. Nr. 294/1986 22.03.197328.02.1986 § → § — 03.06.194721.03.1973 § → § BGBl. Nr. 1/1947 02.02.192302.06.1947 § → § BGBl. Nr. 60/1923 01.02.192301.02.1923 § → § — 22.03.187331.01.1923 RGBl. Nr. 37/1873 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.02.1986 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenA. Allgemeine Bestimmungen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6B. Besondere Bestimmungen für die Prüfung der Ärzte§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16AnlagenAnl. 1Formulare | für das Zeugnis der ärztlichen Prüfung