Norm Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen× ▾ ‹›Gliederung Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen Fassungen (Gesetz) ab 26.01.1944 — RVBl. S 2/1944 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.01.1944 RVBl. S 2/1944 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 26.01.1944 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5