Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen (Nr. 80) von 1946 über die Abänderung der Schlussartikel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1949Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1949,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Text
Artikel 9
Die englische und die französische Fassung dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise authentisch.
Der vorstehende Text ist der authentische Wortlaut des auf der neunundzwanzigsten Tagung der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, welche in Montreal stattgefunden hat und am neunten Oktober 1946 für geschlossen erklärt worden ist, in gehöriger Weise angenommenen Übereinkommens.
Zur Urkund dessen haben wir am ersten November 1946 unsere Unterschriften beigesetzt:
(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnenden)Anmerkung, es folgen die Namen der Unterzeichnenden)
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Dokumentnummer
NOR40004317