Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ruhe(Versorgungs)genüsse Arbeiter der Österr. Staatsdruckerei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1952 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1952, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
65/01 Allgemeines Pensionsrecht, 65/03 Nachkriegs- und Übergangsrecht
Text
§ 2. Die Angleichung der Ruhe(Versorgungs)genüsse an das im Schema festgesetzte Ausmaß wird mit den gleichen Stufen und zu den gleichen Terminen durchgeführt, wie die Angleichung der Ruhe(Versorgungs)genüsse nach § 4 des Pensionsüberleitungsgesetzes. Paragraph 2, Die Angleichung der Ruhe(Versorgungs)genüsse an das im Schema festgesetzte Ausmaß wird mit den gleichen Stufen und zu den gleichen Terminen durchgeführt, wie die Angleichung der Ruhe(Versorgungs)genüsse nach Paragraph 4, des Pensionsüberleitungsgesetzes.
Dokumentnummer
NOR12093004
Alte Dokumentnummer
N6195214387T