Norm Übereinkommen (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Übereinkommen (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 29.10.1954 — BGBl. Nr. 38/1954 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.10.1954 BGBl. Nr. 38/1954 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.10.1954 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1.Art. 1Artikel 2.Art. 2Artikel 3.Art. 3Artikel 4.Art. 4Artikel 5.Art. 5Artikel 6.Art. 6Artikel 7.Art. 7Artikel 8.Art. 8Artikel 9.Art. 9Artikel 10.Art. 10Artikel 11.Art. 11Artikel 12.Art. 12Artikel 13.Art. 13Artikel 14.Art. 14Artikel 15.Art. 15