Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Arbeitnehmerschutz - Eisen- und Stahlhüttenbetriebe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 122/1955 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 164/2000Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 46Paragraph 46
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Konverterbedienung.
§ 46. (1) Vor dem Kippen der Konverter sind deutlich wahrnehmbare Signale zu geben; bei Abgabe dieser Signale ist der Gefahrenbereich sogleich zu verlassen.Paragraph 46, (1) Vor dem Kippen der Konverter sind deutlich wahrnehmbare Signale zu geben; bei Abgabe dieser Signale ist der Gefahrenbereich sogleich zu verlassen.
(2)Absatz 2,Während des Betriebes der Konverter, beim Abstoßen der Mündungsbären und Schachtansätze sowie beim Ausbrechen der Steine darf der Gefahrenbereich unterhalb der Konverter nicht betreten werden; durch Anschläge ist darauf hinzuweisen. Vor dem Beginn der Arbeiten zum Abstoßen der Mündungsbären und Schachtansätze und zum Ausbrechen der Steine ist der Gefahrenbereich abzuschranken.
(3)Absatz 3,Bei Ausbesserungsarbeiten an Konvertern sind Maßnahmen zu treffen, die ein unbeabsichtigtes Bewegen der Konverter oder ein Bewegen derselben vom Steuerstand aus in sicherer Weise verhindern.
Dokumentnummer
NOR12093415
Alte Dokumentnummer
N6195535239L