Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 164/1964Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1964,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Text
Anlage XAnlage römisch zehn
(Anm.: Anlage X als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage römisch zehn als PDF dokumentiert
Z 6 der Druckfehlerberichtigung BGBl. Nr. 121/1965 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich, BGBl. Nr. 164/1964, wird wie folgt berichtigt: Im § 7 der Anlage X hat es statt „Streitgkeiten“ richtig „Streitigkeiten“ zu lauten.“)Ziffer 6, der Druckfehlerberichtigung Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1965, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1964,, wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph 7, der Anlage römisch zehn hat es statt „Streitgkeiten“ richtig „Streitigkeiten“ zu lauten.“)
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021
Dokumentnummer
NOR40082151