Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 164/1964Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1964,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Text
Artikel 7
In die Anlage X zu diesem Abkommen sind die im Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 10 Absätze 1 und 2 niedergelegten Arbeitsvertragsbedingungen aufgenommen.In die Anlage römisch zehn zu diesem Abkommen sind die im Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 10 Absätze 1 und 2 niedergelegten Arbeitsvertragsbedingungen aufgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2019
Dokumentnummer
NOR40082140