Rechtstracker.at

Art. 17

Fassungen
ab 01.01.1998 — BGBl. III Nr. 203/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 17 heute01.01.1998 BGBl. III Nr. 203/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 1998,

Typ

Vertrag - Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17

Inkrafttretensdatum

01.01.1998BGBl. III Nr. 203/1998

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Kapitel 2
Pensions(Renten)versicherungen

Artikel 17

  1. Absatz eins,Hängt nach den österreichischen Rechtsvorschriften das Recht auf freiwillige Versicherung oder der Erwerb eines Leistungsanspruches von der Zurücklegung von Versicherungszeiten ab, so hat der zuständige österreichische Träger, soweit erforderlich, die nach den schweizerischen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen, als wären es nach den von ihm anzuwendenden Rechtsvorschriften zurückgelegte Versicherungszeiten.
  2. Absatz 2,Hängt nach den österreichischen Rechtsvorschriften die Gewährung bestimmter Leistungen von der Zurücklegung der Versicherungszeiten in einem Beruf, für den ein Sondersystem besteht, oder in einem bestimmten Beruf oder in einer bestimmten Beschäftigung ab, so sind für die Gewährung dieser Leistungen die nach den schweizerischen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten nur zu berücksichtigen, wenn sie in einem entsprechenden System oder, wenn ein solches nicht besteht, im gleichen Beruf oder in der gleichen Beschäftigung zurückgelegt worden sind.
  3. Absatz 3,Verlängern nach den österreichischen Rechtsvorschriften Zeiten der Pensionsgewährung den Zeitraum, in dem die Versicherungszeiten zurückgelegt sein müssen, so verlängert sich dieser Zeitraum auch durch entsprechende Zeiten der Pensionsgewährung nach den schweizerischen Rechtsvorschriften.

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2020

Gesetzesnummer

10008231

Dokumentnummer

NOR40082281