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Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1999 — aufgehoben durch BGBl. I Nr. 6/1999
Gliederung Fassung vom 24.08.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§