Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfung für den höheren technischen Dienst im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 472/1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 238/1990Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 238 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Der allgemeine Teil der mündlichen Prüfung umfaßt die im § 8 Abs. 2 lit. a des Gehaltsüberleitungsgesetzes angeführten Gegenstände.Der allgemeine Teil der mündlichen Prüfung umfaßt die im Paragraph 8, Absatz 2, Litera a, des Gehaltsüberleitungsgesetzes angeführten Gegenstände.
(2)Absatz 2,Der besondere Teil der mündlichen Prüfung umfaßt folgende Gegenstände:
Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze;
Betriebs- und Menschenführung, Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes;
Haushalts- und Wirtschaftswesen;
Grundzüge der für das gemäß Z 5 gewählte Fachgebiet maßgebenden Rechtsvorschriften;Grundzüge der für das gemäß Ziffer 5, gewählte Fachgebiet maßgebenden Rechtsvorschriften;
nach Wahl der Dienstbehörde, die dabei auf die tatsächliche oder in Aussicht genommene Verwendung des Prüfungswerbers Bedacht zu nehmen hat, die Gegenstände eines der nachfolgend angeführten Fachgebiete:
Fernmeldetechnik:
Übertragungstechnik und Stromversorgungstechnik;
Vermittlungs- und Apparatetechnik;
Die Prüfung in den Gegenständen des Fachgebietes Fernmeldetechnik hat sich auch auf die technischen und Verwaltungsvorschriften für den Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen einschließlich technischer Sicherheitsvorschriften zu erstrecken.
Postautotechnik:
praktische Kraftfahrzeugtechnik;
Die Prüfung in den Gegenständen des Fachgebietes Postautotechnik hat sich auf die einschlägigen technischen Vorschriften einschließlich technischer Sicherheitsvorschriften zu erstrecken.
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025
Dokumentnummer
NOR12097691
Alte Dokumentnummer
N61975109240