Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
18.05.1977 bis 31.12.2002 — BGBl. Nr. 233/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 318.05.197731.12.2002 BGBl. Nr. 233/1977 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

römisch fünf über die berufsbegleitende Fortbildung an der Verwaltungsakademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

18.05.1977BGBl. Nr. 233/1977

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Zusammenfassung der Gegenstände

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die berufsbegleitende Fortbildung an der Verwaltungsakademie hat durch die Veranstaltung von Fortbildungslehrgängen zu erfolgen, die aus einzelnen der im Paragraph 2, aufgezählten Gegenstände zu bilden sind.
  2. Absatz 2,Bei der Zusammenfassung einzelner Gegenstände zu einem Fortbildungslehrgang ist auf den Fortbildungsbedarf der Teilnehmer mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Verwendungsmöglichkeit und Leistungsfähigkeit Rücksicht zu nehmen. Die Fortbildungslehrgänge sind problem- und praxisorientiert zu gestalten und haben auch die wesentlichen gesellschaftlichen Zusammenhänge der einzelnen Gegenstände zu vermitteln. Die Verwaltungsakademie hat mit den Zentralstellen ständig Kontakt zu halten, um neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Verwaltung entsprechend Rechnung tragen zu können.

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2025

Gesetzesnummer

10008410

Dokumentnummer

NOR12098074

Alte Dokumentnummer

N61977110050

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/233/P3/NOR12098074