Norm Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für den Rektor und den Prorektor der Akademie der bildenden Künste sowie die Rektoren und die Stellvertreter der Rektoren der Kunsthochschulen× ▾ ‹›Gliederung Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für den Rektor und den Prorektor der Akademie der bildenden Künste sowie die Rektoren und die Stellvertreter der Rektoren der Kunsthochschulen Fassungen (Gesetz) ab 01.10.1976 — BGBl. Nr. 597/1977 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.10.197631.12.2018 BGBl. Nr. 597/1977 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4