Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 613/1978Bundesgesetzblatt Nr. 613 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
ABSCHNITT IIABSCHNITT römisch zwei
Anwendung der Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Artikel 4
Gleichzeitige Erwerbstätigkeiten
Bei gleichzeitiger Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Belgien und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich hat die in Betracht kommende Person dem zuständigen Träger in Belgien eine Bescheinigung darüber vorzulegen, daß sie den österreichischen Rechtsvorschriften unterliegt.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016
Dokumentnummer
NOR12098415
Alte Dokumentnummer
N6197828170L