Rechtstracker.at

Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1980 — BGBl. Nr. 515/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.1980 BGBl. Nr. 515/1979 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gesamte Rechtsvorschrift heute (RIS)↗§ 0 (RIS)↗
Art. 1 heute ›

Kurztitel

Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1979,

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

14.12.1978

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung

StF: BGBl. Nr. 515/1979 (NR: GP XIV RV 1149 AB 1216 S. 120. BR: AB 1991 S. 384.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich
und

der Schweizerische Bundesrat,

vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 17, Absatz 2, des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Anmerkung

Das Schlußprotokoll zu dem Abkommen über Arbeitslosenversicherung wurde aus dokumentalistischen Gründen als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016

Gesetzesnummer

10008451

Dokumentnummer

NOR11008601

Alte Dokumentnummer

N6197910623W