Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung für die Verwendungsgruppe A
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 468/1980 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage
Gegenstände gemäß § 7 Abs. 2Gegenstände gemäß Paragraph 7, Absatz 2
Rechtskundige Dienste:
Für die rechtskundigen Dienste (mit Ausnahme des bergbehördlichen Dienstes):
Ressortrecht (die für das Ressort des Bediensteten maßgebenden Rechtsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
für den bergbehördlichen Dienst die folgenden Gegenstände:
Technische Angelegenheiten des Montanwesens
Technische Dienste:
für die technischen Dienste (mit Ausnahme des bergbehördlichen Dienstes) nach Wahl der Dienstbehörde einen oder zwei der nachstehend angeführten Gegenstände; werden zwei Gegenstände bestimmt, hat die Dienstbehörde bei einem davon festzulegen, daß er nur in Grundzügen zu prüfen ist:
Automationsunterstützte Datenverarbeitung
Bodenreform und Grundverkehr
Buchdruck und Reproduktionsverfahren
Chemie (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
Elektrische Energietechnik und Technik der Fernwärmeversorgung
Elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik
Energiewirtschaft und Energiepolitik
Gas- und Feuerungstechnik
Grundbuch und Katasterwesen
Heeresbau-, Pionier- und Vermessungswesen
Heereskraftfahr- und Maschinenwesen
Hydrologie und Hydrographie
Kriminaltechnik (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
Methoden der Planung und Modellerstellung
Physik (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
Raumforschung, Raumordnung und Raumplanung
Schieß- und Sprengmittelwesen
Straf- und Zivilrecht für den kriminaltechnischen Dienst
Technik der Nutzung erneuerbarer Energieträger
Technisches Versuchswesen
Waffen- und Munitionswesen
Wasserbau und Wasserwirtschaft
Wasserbiologie und Abwasserforschung
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Wildbach- und Lawinenverbauung
für den bergbehördlichen Dienst die in Z 2 und 3 angeführten Gegenständefür den bergbehördlichen Dienst die in Ziffer 2 und 3 angeführten Gegenstände
Sonstige Dienste:
für den Dienst im Agrar- und Ernährungswesen Grundzüge des in Z 1 angeführten Gegenstandes und den Gegenstand 50 Landwirtschaft (einschließlich Ernährungswesen)für den Dienst im Agrar- und Ernährungswesen Grundzüge des in Ziffer eins, angeführten Gegenstandes und den Gegenstand 50 Landwirtschaft (einschließlich Ernährungswesen)
für den Dienst mit audio-visuellen Medien:
AV-Medien- und Gerätekunde (einschließlich Medienproduktion)
Organisation und Verwaltung von AV-Medienstelllen 50c AV-Medien-Dokumentation (einschließlich Medienpädagogik).
für den Redaktionsdienst die folgenden Gegenstände:
Massenmedien und Medienrecht
Institutionen, die für die redaktionelle Tätigkeit von Bedeutung sind
für den Sozial- und Wirtschaftsdienst Grundzüge des in Z 1 angeführten Gegenstandes und nach Wahl der Dienstbehörde einen der nachstehend angeführten Gegenstände:für den Sozial- und Wirtschaftsdienst Grundzüge des in Ziffer eins, angeführten Gegenstandes und nach Wahl der Dienstbehörde einen der nachstehend angeführten Gegenstände:
Wirtschaftslehre (die für das Ressort des Bediensteten maßgebenden Bereiche der Betriebs- und Volkswirtschaft und der Statistik)
für den statistischen Dienst die folgenden Gegenstände:
Theorie und Technik der Statistik
Organisation und rechtliche Grundlagen der amtlichen Statistik und
Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialpolitik
für den wirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst
Wirtschaftlich-technische Verwaltungsangelegenheiten des Ressorts und Ziviltechnikerwesen
für die übrigen Verwendungen nach Wahl der Dienstbehörde einen der nachstehend angeführten Gegenstände:
Restaurierung, Konservierung und Technologie,
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2018
Dokumentnummer
NOR40036662