Kurztitel
Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 117/1981Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1981,
Typ
Vertrag - Vereinigtes Königreich
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit
StF: BGBl. Nr. 117/1981 (NR: GP XV RV 431 AB 533 S. 51. BR: AB 2236 S. 403.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Feber 1981 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 42 Abs. 2 am 1. Mai 1981 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Feber 1981 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 42, Absatz 2, am 1. Mai 1981 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Ihre Majestät, die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (im folgenden „Ihre Britannische Majestät“ genannt),
die gegenseitige Vereinbarungen auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit durch das am 18. Juni 1971 in Wien in ihren Namen geschlossene Abkommen sowie durch das am 16. September 1975 in Wien in ihren Namen geschlossene Zusatzabkommen getroffen haben,
in dem Wunsche, diese Vereinbarungen zu ändern und zusammenzufassen, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.1994
ÜR: Art. III BGBl. Nr. 50/1993