Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit - Durchführung (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 118/1981Bundesgesetzblatt Nr. 118 aus 1981,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 18
(1)Absatz eins,Beantragt eine Person Anstaltspflege auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Protokolls zum Abkommen, so hat sie der für die Gewährung in Betracht kommenden österreichischen beziehungsweise britischen Stelle ihren Reisepaß vorzulegen.
(2)Absatz 2,Beantragt eine Person Anstaltspflege auf Grund des Artikels 2 Absatz 2 des Protokolls zum Abkommen, so hat sie der für die Gewährung in Betracht kommenden österreichischen Stelle einen Nachweis vorzulegen, daß sie ein österreichischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des Vereinigten Königreiches ist.
(3)Absatz 3,Für die Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 des Protokolls zum Abkommen hat der für die Zahlung der Pension zuständige Träger auf Antrag eine Bescheinigung über den Pensionsanspruch auszustellen, die der für den gewöhnlichen Aufenthalt der betreffenden Person zuständigen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte vorzulegen ist.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015
Dokumentnummer
NOR12099864
Alte Dokumentnummer
N6198130797L