Rechtstracker.at

Anl. 10/02

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 10/0201.09.198731.08.1993 BGBl. Nr. 363/1987 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Text

römisch zwei. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Ausbildung ist in allen Vorbereitungslehrgängen jeweils in einer Sozial- und einer Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung erworben werden kann.

Hiebei ist in der Sozialphase der Lehrstoff in Seminaren und Übungen an die Studierenden heranzutragen und so weit vor- bzw. nachzubereiten, daß er von diesen anhand von bereitgestellten Materialien in der Individualphase weitgehend selbständig erarbeitet werden kann. Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind.

Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase bereitgestellten Materialien und Unterlagen in der Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden nach Bedarf durch individuelle Anfragebeantwortungen und Hinweise auf pädagogische und fachbezogene Grundlagen zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101373

Alte Dokumentnummer

N6198420537S