Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10/11Anlage 10 /, 11
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage XAnlage römisch zehn
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
Entwurf- und Modezeichnen
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Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
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Grundlegende
Arbeitstechniken Ü 30 20 II
Proportions- und
Bewegungsstudien Ü 45 30 II
Entwurf und
Werkzeichnung.. Ü 75 50 II
Fachdidaktik.... S 15 10 II
Unterrichts-
planung........ S 15 10 II
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180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Gebiete des Entwurf- und Modezeichnens.
Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes aus Entwurf- und Modezeichnen an bekleidungsgewerblichen Lehranstalten.
Lehrstoff:
Grundlegende Arbeitstechniken:
Zeichenübungen zur Schulung in der Arbeitstechnik mit verschiedenem Zeichenmaterial.
Zeichenübungen zur Schulung der künstlerischen
Ausdrucksfähigkeiten.
Naturstudien.
Entwürfe für Stoffmuster in verschiedenen Techniken. Einfache Entwürfe mit Blei- und Filzstift für den Werkstättenunterricht.
Proportions- und Bewegungsstudien:
Proportionsstudien an der menschlichen Figur.
Zeichnen von Figurinen.
Bewegungsstudien.
Entwurf und Werkzeichnung:
Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen
Merkmale von Stilen und Modellen.
Anfertigung von Ideenskizzen.
Entwerfen nach Themenstellung, auch mit modischem Detail;
Erstellung von Modebildern und Werkskizzen.
Komposition von Modellen mit Vorder-, Rücken- und Seitenansicht, Modeberichte mit Skizzen.
Zusammenstellen der modischen Kleidung zu verschiedenen Anlässen. Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung.
Exkursionen.
Einbeziehung aktueller Anlässe.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand „Entwurf- und Modezeichnen''.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtes in „Entwurf- und Modezeichnen''.
Stellung des Unterrichtes in „Entwurf- und Modezeichnen'' im Lehrplan der bekleidungsgewerblichen Lehranstalten.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anmerkung
Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: Ü ... Übung
S ... Seminar