Rechtstracker.at

Anl. 10/11

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 10/1112.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 11

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

  1. Litera h
    Entwurf- und Modezeichnen

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Grundlegende

Arbeitstechniken       Ü           30          20           II

Proportions- und

Bewegungsstudien       Ü           45          30           II

Entwurf und

Werkzeichnung..        Ü           75          50           II

Fachdidaktik....        S           15          10           II

Unterrichts-

planung........        S           15          10           II

                                   ---------------

                                   180         120

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Gebiete des Entwurf- und Modezeichnens.

Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes aus Entwurf- und Modezeichnen an bekleidungsgewerblichen Lehranstalten.

Lehrstoff:

Grundlegende Arbeitstechniken:

Zeichenübungen zur Schulung in der Arbeitstechnik mit verschiedenem Zeichenmaterial.

Zeichenübungen zur Schulung der künstlerischen

Ausdrucksfähigkeiten.

Naturstudien.

Entwürfe für Stoffmuster in verschiedenen Techniken. Einfache Entwürfe mit Blei- und Filzstift für den Werkstättenunterricht.

Proportions- und Bewegungsstudien:

Proportionsstudien an der menschlichen Figur.

Zeichnen von Figurinen.

Bewegungsstudien.

Entwurf und Werkzeichnung:

Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen

Merkmale von Stilen und Modellen.

Anfertigung von Ideenskizzen.

Entwerfen nach Themenstellung, auch mit modischem Detail;

Erstellung von Modebildern und Werkskizzen.

Komposition von Modellen mit Vorder-, Rücken- und Seitenansicht, Modeberichte mit Skizzen.

Zusammenstellen der modischen Kleidung zu verschiedenen Anlässen. Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

Fachdidaktik:

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung.

Exkursionen.

Einbeziehung aktueller Anlässe.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand „Entwurf- und Modezeichnen''.

Unterrichtsplanung:

Das Bildungsziel des Unterrichtes in „Entwurf- und Modezeichnen''.

Stellung des Unterrichtes in „Entwurf- und Modezeichnen'' im Lehrplan der bekleidungsgewerblichen Lehranstalten.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: Ü ... Übung
S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101382

Alte Dokumentnummer

N6198420546S