Rechtstracker.at

Anl. 10/12

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 10/1212.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 12

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

  1. Litera i
    Musik

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Elementare

Musiklehre.....        S           60          40            I

Chorleitung und

Gesang.........       S/Ü          45          30           III

Instrumental-

spiel..........       S/Ü          45          30           III

Werkkunde und

Musikgeschichte        S           45          30            I

Fachdidaktik....        S           30          20            I

Unterrichts-

planung........        S           15          10            I

                                   ---------------

                                   240         160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus wesentlichen Bereichen der Musik.

Anleitung zur Chorleitung und zum Instrumentalspiel.

Gewinnung eines Überblicks über die Musikgeschichte und die Musiktheorie.

Vermittlung von Theorie und Praxis der Fachdidaktik Musik an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff:

Elementare Musiklehre:

Notenschrift, Fachbezeichnungen, Tonsysteme, Tonreihen, Dur-Moll-System, andere Tonleitern, andere Klang- und Geräuschordnungen.

Intervalle, Akkorde, Clusters; Tonstufen, Kadenzen. Rhythmische Ordnungen, Takt, Metrum.

Grundlegendes aus der Akustik, Musikinstrumente, Ensembles, Orchester.

Grundlegendes aus der Musikästhetik, Musikpsychologie und Musiksoziologie.

Chorleitung und Gesang:

Gehörbildung, Einzel- und Chorstimmbildung, Dirigieren, Klassen- und Chorgesang, Literatur- und Besetzungsfragen, Einsatz von Instrumenten, Feiergestaltung.

Instrumentalspiel:

Technische Grundprobleme, Vortrag einfacher Stücke, Verwendung der Instrumente im Klassenunterricht.

Werkkunde und Musikgeschichte:

Übersicht über musikalische Formen, Formanalyse; Analyse des motivischen Aufbaues; musikalische Stile; Überblick über die Entwicklung der europäischen Musik bis ins 20. Jahrhundert; außereuropäische Musikkulturen.

Fachdidaktik:

Methodische Fragen des Einzel- und Chorgesanges, Probleme der heutigen Musikerziehung. Didaktische Literatur, Darbietungen musikalischer Kunstwerke.

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Einbeziehung aktueller Anlässe.

Fragen der musikalischen Begabung; Einsatz elektroakustischer und audiovisueller Geräte aller Arten. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Musikunterricht.

Unterrichtsplanung:

Das Bildungsziel des Musikunterrichtes.

Die Stellung des Musikunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, Behandlung fachübergreifender Probleme.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: Ü ... Übung
S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101383

Alte Dokumentnummer

N6198420547S