Rechtstracker.at

Anl. 10/13

Fassungen
01.09.1990 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 708/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10/1301.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 10/1312.09.198331.08.1990 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 13

Inkrafttretensdatum

01.09.1990BGBl. Nr. 708/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Text

  1. Litera j
    Leibesübungen

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Fachtheoretische

Grundlagen.....        S           26          16            I

Fachdidaktik....        S           36          24            I

Praktisch-

methodische

Ausbildung

Motorische

Grundlagen.....        Ü           10          10          III

Boden- und

Gerätturnen....        Ü           20          20          III

Spiele..........        Ü           20          20          III

Leichtathletik..        Ü           20          20          III

Schwimmen.......        Ü           20          20          III

Gymnastik und Tanz      Ü           28          20          III

Eislauf.........        Ü           20          10          III

                             -----------------------------

                                   200         160

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf (12-14 Kurshalbtage) römisch drei

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sind jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die es den daran teilnehmenden Lehrern ermöglichen, die Schüler an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen unter Bedachtnahme auf die bestehenden Unterrichtsprobleme zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln und dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu erfahren. Die Lehrer sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.

Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern

  • Strichaufzählung
    eine lebenslange Bewegungsbereitschaft im Hinblick auf die gesundheitliche und entwicklungsfördernde Wirkung der Leibesübungen zu erwirken,
  • Strichaufzählung
    ein vielfältiges Bewegungskönnen in alltäglichen und sportmotorischen Handlungsfeldern zu fördern,
  • Strichaufzählung
    Sportarten und deren Möglichkeiten als Freizeitgestaltung kennenzulernen,
  • Strichaufzählung
    die koordinativen Grundlagen der Bewegung, die Anregung zur Bewegungsdarstellung und Bewegungsgestaltung und die Erschließung des Sinnes für ästhetische Bewegung zu verbessern,
  • Strichaufzählung
    Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit bewußtzumachen,
  • Strichaufzählung
    die Erfahrung der Wirkung aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung sowie des psychischen und sozialen Wohlbefindens in Sportgruppen zu ermöglichen,
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln sowie durch Anleiten zu tätiger Hilfe und situationsgemäßem Verhalten bei Sportunfällen anzunehmen.

Lehrstoff:

Fachtheoretische Grundlagen:

Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:

Sportpädagogik:

Sportpädagogische Grundbegriffe; Lehrplan und Curriculum; pädagogische Prinzipien.

Sportpsychologie:

Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit, psychische Ursachen von Leistungsschwäche; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.

Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben), Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.

Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; Aggression, Frustration, Angst.

Sportsoziologie:

Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Schichtung und Sport; soziale Integration; soziales Lernen im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.

Bewegungslehre:

Sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften; biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik.

Fachdidaktik:

Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und der Unterrichtsprinzipien.

Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psycho-motorischer, sozial-affektiver, kognitiver Aspekt).

Unterrichtsorganisation: Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung, Analyse und Reflexion von Sportstunden; Stundentypen; Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen;

Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung; Intensivierung des Unterrichts; Struktur des Lehr- und Lernvorganges;

Unterrichtsverfahren; methodische Reihen, Sichern und Helfen;

Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen;

Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmotorische Tests.

Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung; Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen; projektorientierter Unterricht; koedukativer Sportunterricht, Gesundheitsförderung, Hygiene; Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.

Medieneinsatz und Literaturstudium: Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte; Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen; Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.

Praktisch-methodische Ausbildung:

Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie der Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Haushaltungs- und in den Hauswirtschaftsschulen unter einfachen und erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen).

Vermittlung des methodischen Aufbaus des fachspezifischen Lehrstoffes der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.

Vermittlung des situations- und sachgemäßen Sicherns und Helfens und eines speziellen Sicherheitsverhaltens.

Motorische Grundlagen:

Verbessern (und Erhalten)

  • Strichaufzählung
    der allgemeinen Ausdauer und der Schnelligkeitsausdauer,
  • Strichaufzählung
    der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen,
  • Strichaufzählung
    der Reaktionsschnelligkeit,
  • Strichaufzählung
    der Aktions- und Kraftschnelligkeit,
  • Strichaufzählung
    der Gelenkigkeit in allen wesentlichen Gelenken: besonders im Schulter- und im Hüftgelenk und in der Wirbelsäule,
  • Strichaufzählung
    des Gleichgewichts,
  • Strichaufzählung
    der Bewegungskoordination und Bewegungsharmonie,
  • Strichaufzählung
    der Geschicklichkeit,
  • Strichaufzählung
    der Gestaltungsfähigkeit.

Boden- und Gerätturnen:
Bewegen und Spielen an und mit Geräten.
Spezielle Fertigkeiten am Boden und an den Geräten.

Spiele:
Spontanes und kreatives Spielen.

Kleine Spiele:
Sportspiel
  • Strichaufzählung
    Erweitern und Verfeinern der Spieltechnik durch Erarbeitung weiterführender Technikelemente.
    Der Bedeutung und der Vielfalt der Sportspiele entsprechende Ausbildung, die sich an den aktuellen Spielkonzepten und modernen Methoden der Vermittlung orientiert.
  • Strichaufzählung
    Vertiefen eines oder mehrerer Sportspiele im taktischen Bereich.

Leichtathletik:

Übungen und Trainingsformen zur Verbesserung der Lauftechnik und der Laufleistung.

Übungen zur Verbesserung der Weitsprung bzw. Hochsprungtechniken. Festigen der Technik im Wurf/Stoß.

Übungs- und Wettkampfformen unter nicht genormten Bedingungen.

Schwimmen:

Verbessern und Festigen der Schwimmarten.

Schwimmen mit verschiedenartigen Geräten.

Verbessern von Schwimmtechniken.

Wettschwimmen über kurze und mittlere Strecken.

Starten und Wenden.

Tauchen.

Rettungsschwimmen.

Allenfalls Erwerb des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens

(Helferschein bzw. Retterschein.)

Gymnastik und Tanz:

Gymnastische Grundformen.

Selbständiges Finden von Bewegungsvarianten.

Grundformen des Bewegens mit Handgeräten.

Rhythmische Sportgymnastik.

Österreichische und andere nationale Volkstänze.

Künstlerischer Tanz.

Zeitgemäße Gesellschaftstänze.

Eislauf:

Bewegen und Spielen auf dem Eis.

Eisschnellauf.

Eiskunstlauf.

Eistanz.

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf:

Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Lehrer befähigen, im Rahmen des Pflichtgegenstandes Leibesübungen sowie im Rahmen von unverbindlichen Übungen und von Schulveranstaltungen Skiunterricht zu erteilen und darüber hinaus die Planung und Durchführung einer Wintersportwoche (Skikurs) zu leiten.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: Ü ... Übung
S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12104675

Alte Dokumentnummer

N6199011958A