Beachte
Anlage XAnlage römisch zehn
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
---------------------------------------------------------------------
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
---------------------------------------------------------------------
Einführung in
das Fachstudium
Leibesübungen.. S 6 4 I
Fachtheoretische
Grundlagen..... S 26 16 I
Praktische Aus-
bildung ein-
schließlich Spe-
zieller
Methodik:
Turnen........ Ü 20 20 III
Leichtathletik Ü 20 20 III
Spiele........ Ü 20 20 III
Schwimmen..... Ü 20 20 III
Gymnastisch-
tänzerische
Bewegungs-
kunst;
Volks- und
Gemeinschafts-
tänze......... Ü 38 20 III
Schilauf...... Ü 40 40 III
Eislauf....... Ü 20 20 III
Fachdidaktik.... S 30 20 I
---------------
240 200
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Bereiche der Leibesübungen.
Gewinnung eines Überblicks über die Sportpädagogik, die Sportpsychologie, die Sportsoziologie und die Bewegungslehre.
Praktische Ausbildung in einzelnen Sportdisziplinen. Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Einführung in das Fachstudium Leibesübungen:
Bildungs- und Lehraufgabe, Studienplan, Prüfungen. Zielsetzungen, Inhalte, Methoden und Organisation des Unterrichtes aus Leibesübungen an der Haushaltungsschule und an der Hauswirtschaftsschule.
Die Berufsqualifikation des Lehrers für Leibesübungen: Merkmale, Aufgaben und Anforderungen. Einführung in die Fachliteratur; Anregungen zum Selbststudium, Erarbeiten einer Stoffkartei, Vorstellung von Sportfilmen und -dias.
Fachtheoretische Grundlagen
Sportpädagogik:
Definition einiger wichtiger Begriffe: Sport, Leibesübungen, Leibeserziehung, Gymnastik, Turnen; Lehr- und Bildungsbereiche der Leibesübungen (des Sports), pädagogische Grundsätze der Leibesübungen an Österreichs Schulen; Lehrplan, Curriculum, Rahmenlehrplan, konkretisierter Lehrplan, Lernziele.
Sportpsychologie:
Entwicklungs- und lernpsychologische Aspekte für die Leibesübungen, Anwendung psychologischer Erkenntnisse in der Unterrichtssituation; Verdeutlichung von Motivation, Verstärkung, Aggression; Einfluß der sportlichen Betätigung auf die Psyche des Menschen.
Sportsoziologie:
Der Sport in seiner Abhängigkeit von Kultur, Gesellschaft und Staat; Sozialerziehung, Koedukation, Sport und Freizeit; Sport und Sozialschichten, Sport und Spiel in seiner Bedeutung für den einzelnen und in der Gesellschaft, Breitensport - Spitzensport.
Bewegungslehre:
Gegenstand und Umfang, Ansatzmöglichkeiten (Biomechanik, Sensomotorik); motorische Eigenschaften (Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit, Geschicklichkeit); die wichtigsten Prinzipien der menschlichen Motorik, Bewegungsmerkmale, Bewegungsbeobachtungen, sportmotorische Tests. Bedingungen des motorischen Lernens (Bewegungsmuster, Lernschritte).
Praktische Ausbildung einschließlich Spezieller Methodik:
Die praktische Ausbildung hat der Steigerung des eigenen Könnens in den Übungsbereichen Turnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen, Tänzerische Bewegungskunst, Schilauf und Eislauf zu dienen. Dabei ist auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtens in der Haushaltungs- und in der Hauswirtschaftsschule Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind Übungsstoffe unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen zu vermitteln; auf die Möglichkeit der kursmäßigen Unterweisungen ist ebenso wie auf die speziellen Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen Übungsbereichen hinzuweisen.
Fachdidaktik:
Grundsätze der allgemeinen Methodik; der Lehrvorgang und seine Struktur; Stufen der Bewegungsformung; Organisation des Unterrichtes;
Aufstellungs- und Betriebsformen; Lehr- und Lernverfahren; Lehr- und Lernhilfen; Führungsstile in den Leibesübungen; Planung und Kontrolle des Unterrichtes; Intensivierung und Optimierung des Unterrichtes;
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung; Unfallverhütung;
Sichern und Helfen; Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen;
Planung und Durchführung von Wettkämpfen, Wettspielen und sportlichen Veranstaltungen.
Facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und Erlässe.