Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage XIAnlage römisch elf
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
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Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
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Fachwissenschaft S 135 90 I
Schulpraktische
Übungen........ Ü 15 10 II
Fachdidaktik.... S 30 20 I
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180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Teilgebiete des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen zueinander in Beziehung setzen können. Sie sollen Ursachen und Wirkungen politischer Sachverhalte erklären können.
Sie sollen den Unterricht in diesem Pflichtgegenstand planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.
Den Studierenden soll die erziehliche Bedeutung der Politischen Bildung für den Berufsschüler zur Bewältigung persönlicher und gesellschaftlicher Aufgaben bewußt werden.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Die Menschen in der Gesellschaft: Sozialstrukturen. Rechte und Pflichten des einzelnen als Elemente der Gesellschaft. Der Lehrling in der Gesellschaft. Persönlichkeitsbildende gesellschaftliche Faktoren (zB Literatur und Medien). Neue Technologien und ihre gesellschaftlichen Aspekte. Gesunde Lebensführung.
Arbeits- und Sozialrecht: Berufsausbildungsgesetz und sonstige insbesondere den jugendlichen Arbeitnehmer betreffende Bestimmungen. Berufsausbildung und beruflicher Aufstieg. Arbeitsverfassungsgesetz; Kollektivvertragsrecht; Sozialversicherungsrecht.
Politik und öffentliches Recht: Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung. Demokratie - Diktatur; Pluralismus - Totalitarismus. Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung. Gewaltenteilung und -verschränkung (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit). Zentralismus und Föderalismus (Bund, Länder, Gemeinden). Politische Parteien; Interessenvertretungen. Sozialpartnerschaft. Mitwirkung des einzelnen am öffentlichen Leben (Wahlrecht; Einrichtungen der direkten Demokratie). Information (Auswahl, Kontrolle; Manipulationsmöglichkeiten).
Behördenorganisation: Aufbau, Kompetenzen und Instanzenzug bei den Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Geschichte Österreichs: Das Werden der Republik (Politik, Kultur, Wirtschaft).
Österreich in der Völkergemeinschaft: Europa (Staatenbildungen, Bündnisse, strukturelle Veränderungen). Völkerrecht und internationale Zusammenschlüsse.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Politische Bildung'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Da der Stoff der Erweiterungsprüfung den gesamten Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen umfaßt, kommt dem Lehrstoff die Bedeutung eines Rahmens zu, innerhalb dessen das Setzen von Schwerpunkten von den Vorkenntnissen der Teilnehmer abhängt. Ansonsten ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl des Lehrstoffes die Bedeutung für das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen politischen Sachverhalten. Wenn die politische Wirklichkeit von formalen Bestimmungen abweicht, sollen durch eine Analyse die Gründe hiefür aufgedeckt werden.
Fallstudien und Referate der Teilnehmer sind zu empfehlen.
Beim Behandeln des Themas „Gerichtsbarkeit'' ist insbesondere auf die Jugendgerichtsbarkeit einzugehen. Desgleichen ist das Thema „Geschichte Österreichs'' vornehmlich ab dem Jahre 1918 zu behandeln.
Ansatzpunkte für die Medienerziehung ergeben sich nicht nur beim Thema „Information'', sondern auch im gesamten Themenbereich „Verfassungsrecht'' sowie im Themenbereich „Zeitgeschichte''.
Der Unterricht in der Fachwissenschaft soll in solcher Weise gestaltet werden, daß er als Modell für den Unterricht in der Berufsschule gelten kann.
Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.
Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.