Rechtstracker.at

Anl. 11/7

Fassungen
01.09.1990 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 708/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 11/701.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 11/712.09.198331.08.1990 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 11 /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1990BGBl. Nr. 708/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch elf

Text

  1. Litera d
    Leibesübungen

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Fachtheoretische

Grundlagen.....        S           60          40            I

Fachdidaktik....        S           60          40            I

Praktisch-

methodische

Ausbildung

Motorische

Grundlagen.....        Ü            8           8          III

Boden- und

Gerätturnen....        Ü           12          12          III

Spiele..........        Ü           20          20          III

Leichtathletik..        Ü           16          16          III

Schwimmen.......        Ü           16          16          III

Gymnastik und Tanz      Ü            8           8          III

                              ---------------------------

                                   200         160

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf (12-14 Kurshalbtage) römisch drei

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sind jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die es den daran teilnehmenden Lehrern ermöglichen, die Schüler an Berufsschulen unter Bedachtnahme auf die bestehenden Unterrichtsprobleme zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln und dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu erfahren. Die Lehrer sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.

Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern

  • Strichaufzählung
    eine lebenslange Bewegungsbereitschaft im Hinblick auf die gesundheitliche und entwicklungsfördernde Wirkung der Leibesübungen zu erwirken,
  • Strichaufzählung
    ein vielfältiges Bewegungskönnen in alltäglichen und sportmotorischen Handlungsfeldern zu fördern,
  • Strichaufzählung
    Sportarten und deren Möglichkeiten als Freizeitgestaltung kennenzulernen,
  • Strichaufzählung
    die koordinativen Grundlagen der Bewegung, die Anregung zu Bewegungsdarstellung und Bewegungsgestaltung und die Erschließung des des Sinnes für ästhetische Bewegung zu verbessern,
  • Strichaufzählung
    Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit bewußt zu machen,
  • Strichaufzählung
    die Erfahrung der Wirkung aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung sowie des psychischen und sozialen Wohlbefindens in Sportgruppen zu ermöglichen,
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln sowie durch Anleiten zu tätiger Hilfe und situationsgemäßem Verhalten bei Sportunfällen anzubahnen.

Lehrstoff:

Fachtheoretische Grundlagen:

Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:

Sportpädagogik:

Sportpädagogische Grundbegriffe; Wert- und Bildungsbereiche der Leibesübungen und des Sports; Erziehungsziele; Lehrplan und Curriculum; sportliche Leistung; pädagogische Prinzipien.

Sportpsychologie:

Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit.

Persönlichkeitspsychologische Aspekte: psychische Ursachen von Leistungsschwäche; Persönlichkeit des Leibeserziehers; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.

Motivationspsychologische Aspekte: Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.

Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, Informationsverarbeitung, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben).

Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; regulative Methoden im Sport; Aggression, Frustration, Angst.

Sportsoziologie:

Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Mobilität durch Sport; soziale Schichtung und Sport.

Soziale Strukturen und Prozesse innerhalb des Sports: soziale Integration; soziales Lernen Im Sport; Interaktionsprozesse im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.

Bewegungslehre:

Prinzipien der Sportmotorik, sportmotorische Entwicklung, sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften; biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik; Bewegungsanalysen.

Anatomie und Sportphysiologie:

Skelett- und Organsysteme im Hinblick auf die Bewegungsfunktion, auf Haltungsschäden und Haltungsschwächen; physiologische Bedingungen für die Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Organismus bei Leibesübungen und Sport.

Fachdidaktik:

Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und Unterrichtsprinzipien.

Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psychomotorischer, sozial-affektiver, kognitiver Aspekt).

Unterrichtsorganisation: Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung; Stundentypen;

Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen; Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung;

Intensivierung des Unterrichts; Struktur des Lehr- und Lernvorganges;

Unterrichtsverfahren; methodische Reihen; Sichern und Helfen;

Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen;

Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmotorische Tests.

Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung (Vorbeugungsmaßnahmen gegen Belastungsschäden);

Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen;

projektorientierter Unterricht; koedukativer Sportunterricht;

Gesundheitsförderung, Hygiene; Stoffsammlungen, Übungsprogramme, Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.

Medieneinsatz und Literaturstudium: Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte; Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen; Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.

Praktisch-methodische Ausbildung:

Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Berufsschulen unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen). Vermittlung des methodischen Aufbaus des fachspezifischen Lehrstoffes für Berufsschulen. Vermittlung des situations- und sachgemäßen Sicherns und Helfens und eines speziellen Sicherheitsverhaltens.

Motorische Grundlagen:

Verbessern (und Erhalten)

  • Strichaufzählung
    der allgemeinen Ausdauer und Schnelligkeitsausdauer
  • Strichaufzählung
    der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen,
  • Strichaufzählung
    der Reaktionsschnelligkeit,
  • Strichaufzählung
    der Aktions- und Kraftschnelligkeit,
  • Strichaufzählung
    der Gelenkigkeit in allen wesentlichen Gelenken, besonders im Schulter- und im Hüftgelenk und in der Wirbelsäule,
  • Strichaufzählung
    des Gleichgewichts,
  • Strichaufzählung
    der Bewegungskoordination und Bewegungsharmonie,
  • Strichaufzählung
    der Geschicklichkeit,
  • Strichaufzählung
    der Gestaltungsfähigkeit.

Boden- und Gerätturnen:
Bewegen und Spielen an und mit Geräten.
Spezielle Fertigkeiten am Boden und an den Geräten.

Spiele:
Spontanes und kreatives Spielen.

Kleine Spiele:

Sportspiel

  • Strichaufzählung
    Erweitern und Verfeinern der Spieltechnik durch Erarbeitung weiterführender Technikelemente. Der Bedeutung und der Vielfalt der Sportspiele entsprechende Ausbildung, die sich an den aktuellen Spielkonzepten und modernen Methoden der Vermittlung orientiert (zB im Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball).
  • Strichaufzählung
    Vertiefen eines oder mehrerer Sportspiele im taktischen Bereich.

Leichtathletik:

Übungen und Trainingsformen zur Verbesserung der Lauftechnik und der Laufleistung.

Übungen für die Leistungsentwicklung in Weitsprung- bzw. Hochsprungtechniken.

Festigen der Technik im Wurf/Stoß.

Übungs- und Wettkampfformen unter nicht genormten Bedingungen.

Schwimmen:

Verbessern und Festigen der Schwimmarten.

Schwimmen mit verschiedenartigen Geräten.

Wassergymnastik.

Verbessern von Schwimmtechniken.

Starten und Wenden.

Tauchen.

Wasserspringen.

Gymnastik und Tanz:

Gymnastische Grundformen.

Grundformen des Bewegens mit Handgeräten.

Österreichische und andere nationale Volkstänze.

Künstlerischer Tanz.

Zeitgemäße Gesellschaftstänze.

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf:

Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den Lehrer befähigen, im Rahmen der unverbindlichen Übung Leibesübungen, allenfalls auch im Rahmen von Schulveranstaltungen, Skiunterricht zu erteilen.

Didaktische Grundsätze:

Die Ausbildung soll schwerpunktmäßig im praktisch-methodischen Bereich liegen, die das Erarbeiten der zugehörigen fachtheoretischen und fachdidaktischen Kenntnisse begleiten soll.

Vor der praktischen Ausbildung im Skilauf muß der Studierende den Besuchsnachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erbringen; desgleichen ist vor der praktischen Ausbildung im Schwimmen der Retterschein nachzuweisen.

Bei der Auswahl der Übungsinhalte ist zu berücksichtigen, daß ihre Umsetzung im Berufsschulunterricht vielfach unter erschwerten Bedingungen erfolgen muß.

Auf das Sichern und Helfen in den einzelnen Übungsbereichen ist besonders hinzuweisen.

Nach einzelnen abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in ihren wesentlichen Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: S ... Seminar
Ü ... Übung

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12104680

Alte Dokumentnummer

N6199011961A