Rechtstracker.at

Anl. 2/24

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/2412.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 24

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung des Wissens über die politischen und verfassungsmäßigen Einrichtungen Österreichs sowie die gesellschaftlichen Strukturen. Befähigung und Aufforderung zum politischen Engagement und sozialen Handeln in der pluralistischen Demokratie sowie Weckung und Stärkung des Verteidigungswillens zugunsten des demokratischen Staates.

Erziehung zur Toleranz. Förderung eines kritischen Bewußtseins und einer dauernden Bereitschaft zur Reform. Erfassen der historischen, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen in unserem Staat seit Mitte des 19. Jahrhunderts.

Vermittlung des Verständnisses für das Wirken der geistigen, sozialen und politischen Kräfte in Österreich und der Welt.

Befähigung, dem Unterrichtsprinzip „Politische Bildung'' gerecht zu werden.

Lehrstoff:

Kurze Behandlung der geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strömungen des 19. und 20. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung Österreichs; vornehmlich des politischen und wirtschaftlichen Liberalismus, des Marxismus, der christlichen Sozial- und Gesellschaftslehre und des Nationalismus.

Begriff, Wesen und Aufgaben des Staates; die wichtigsten Staatsformen; Gegenüberstellung des demokratischen und des totalitären Staates.

Die wichtigsten Bestimmungen unserer Verfassung: die Verfassungsprinzipien; die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene;

die Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden; die Gerichtsbarkeit;

Gewaltentrennung, Gewaltenverschränkung und Gewaltenkontrolle.

Die Landesverteidigung. Das Neutralitätsgesetz.

Die österreichische parlamentarische Demokratie; formelle Verfassung und Verfassungswirklichkeit; die Bedeutung der politischen Parteien, der gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen im modernen pluralistischen Staat.

Die politische Meinungsbildung.

Neue Technologien und ihre gesellschaftlichen Aspekte.

Weltprobleme von heute; die wichtigsten internationalen Organisationen und ihre Ziele; Österreichs Stellung in der Welt.

Didaktische Grundsätze:

Der Vermittlung des vorgesehenen Grundwissens sind soweit wie möglich aktuelle Ereignisse zugrunde zu legen. Durch eine wirklichkeitsnahe, lebendige Gestaltung des Unterrichtes sollen die Hörer zum intensiven Mitdenken und zur fachlich fundierten Diskussion angeleitet werden. Die Massenmedien und andere Anschauungsmittel (Dias, Filme, Wandbilder usw.) sind in das aktuelle Unterrichtsgeschehen einzubeziehen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101151

Alte Dokumentnummer

N6198420311S