Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIAnlage römisch zwei
Text
B. Freigegenstände
HEIMERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Einsichten in die Zusammenhänge eines geordneten Internatsgeschehens, insbesondere der Stellung des Erziehers in der Bewältigung zwischenmenschlicher Begegnungsformen.
Befähigung zur Anwendung von förderndem Kommunikationsverhalten.
Vermittlung jener Fertigkeiten, die den Lehrer mit Erzieherdienst befähigen, die Schüler im Internat zu betreuen, Konflikte zu regeln, Lernhilfen zu geben und das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren.
Vermittlung eines Überblicks über Probleme der außerschulischen Jugenderziehung.
Lehrstoff:
Pädagogik und Psychologie der Heimerziehung: Erzieherverhalten, Kommunikationsverhalten, Lernhilfen, Erziehungsmaßnahmen, Gruppendynamik, Psychohygiene.
Freizeitgestaltung (Sport, Spiel, Kultur). Jugendorganisationen. Äußere Rahmenbedingung in einem Internat (Heimordnung).
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff soll unter Bedachtnahme auf jene Schülergruppe behandelt werden, die der Lehrer in seinem Internat zu betreuen hat (zB Berufsschulinternat, Internat einer mittleren oder höheren Lehranstalt). Lehrinhalte, die zum Wissen auch bestimmte Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen erfordern, sollen in Trainingsphasen durch erlebnisaktivierende Methoden geübt werden.