Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4/28Anlage 4 /, 28
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM
Jeder Studierende hat während des Studiums ein Praktikum in der Betriebsküche einer Schule oder eines Lehrhaushaltes im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren. Dabei sind die Studierenden mit der Organisation und Führung einer solchen Betriebsküche vertraut zu machen.
Dokumentnummer
NOR12101202
Alte Dokumentnummer
N6198420362S