Rechtstracker.at

Anl. 4

Fassungen
01.09.1993 bis 31.08.1998
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 401.09.199331.08.1998 aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1993,)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996 /97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Ziffer eins,)

Text

                                                     Anlage IV

                                                     ---------

             LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN

          ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFTLICHEN UND HAUSHALTSÖKONOMISCHEN

                           FACHUNTERRICHT

                    (viersemestriger Studiengang)

                           I. STUNDENTAFEL

---------------------------------------------------------------------

                   Art der      Wochenstunden   Gesamt-    Lehrver-

                 Unterrichts-      Semester     stunden-    pflich-

                veranstaltung   1   2   3   4     zahl    tungsgruppe

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände: *1)

1. Humanwissenschaften

   Religionspä-

   dagogik......      V         1   1   1   1       4               I

                      S         1   1   1   1       4               I

   Erziehungs-

   wissenschaft       V         2   -   -   -       2               I

   Unterrichts-

   wissenschaft       V         1   1   -   -       2               I

   Erziehungs-

   und unter-

   richtswissen-

   schaftliches

   Seminar......      S         -   -   2   1       3               I

   Pädagogische

   Psychologie..      V         2   1   -   -       3               I

   Psychologi-

   sches Seminar      S         -   -   2   -       2               I

   Pädagogische

   Soziologie...      V         -   1   1   -       2               I

   Betriebsso-

   ziologie.....      V         -   -   -   1       1               I

   Soziologi-

   sches Seminar      S         -   -   -   2       2               I

   Schulrecht...      V         -   -   2   -       2               I

   Schulrecht-

   liches Seminar     S         -   -   -   1       1               I

   Geschichte

   der Berufs-

   bildung......      V         -   -   1   -       1               I

2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung

   Didaktik.....      S         3   2   -   -       5             III

   Unterrichts-

   technologie

   und Medien-

   didaktik ....    S/Ü         -   1   1   -       2             III

   Schulbesuche

   und Lehr-

   übungen......      Ü         -   4   8   4      16             III

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

  Angewandte Pädagogik und

  Sozialethik .................  V    -    1    -    -    1         I

  Seminar für angewandte

  Pädagogik und Sozialethik ...  S    -    -    2    -    2         I

  Anatomie, Physiologie und

  Gerontologie ................  V    2    1    -    -    3         I

  Hygiene .....................  V    -    -    1    1    2         I

  Seminar für Anatomie,

  Physiologie, Gerontologie und

  Hygiene .....................  S    1    1    1    -    3         I

  Säuglings-, Alten- und

  Hauskrankenpflege, Erste

  Hilfe .......................  S    2    -    -    -    2        II

  Ernährungswissenschaft,

  Lebensmittelchemie und

  -technologie ................  V    2    2    1    1    6         I

  Seminar für

  Ernährungswissenschaft,

  Lebensmittelchemie und

  -technologie ................  S    1    1    1    1    4         I

  Ernährungstechnologie und

  Diätetik ....................  V    1    1    1    1    4         I

  Küchen- und

  Ernährungswirtschaft ........  Ü   10   10    5    -   25       III

  Servierkunde ................ S/Ü   2    -    2    -    4       III

  Getränkekunde ............... S/Ü   -    1    -    -    1       III

  Humanökologie ...............  V    2    2    2    1    7        II

  Seminar für Humanökologie ...  S    -    1    -    1    2         I

  Arbeitswissenschaft ......... S/Ü   1    1    1    -    3         I

  Betriebsmanagement und

  angewandte

  Arbeitswissenschaft .........  Ü    3    3    3    -    9        II

  Informatik .................. S/Ü   2    2    -    -    4        II

  Betriebswirtschaftslehre und

  Politik des Tourismus .......  V    -    -    -    2    2       I

4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

   Politische

   Bildung......      V         -   -   -   2       2              II

   Sprecherziehung

   und Sprachpflege   Ü         1   1   -   -       2              II

                                ---------------------

                               40  40  39  21     140 (ohne Praktika)

   Schulprakti-

   kum..........      P           30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

                                  aufgeteilt auf 2 Wochen

   Betriebsküchen-

   praktikum....      P           60 Stunden im 1. oder 2. Semester,

                                  aufgeteilt auf 2 Wochen

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenen-

bildung.........      V         -   -   1   -       1              II

                      S         -   -   -   1       1              II

Lebende

Fremdsprache ...    S/Ü         2   2   2   2       8             (I)

Arbeitsstu-

dien ...........     S/Ü        -   2   2   -       4              II

Aktuelle

Fachgebiete.....    V/S/Ü       2   2   2   2       8          (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung.......      Ü         -   1   1   1       3              II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen...      Ü         2   2   2   2       8          (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

                     II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht hat jenen Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus (an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe) abgelegt haben, jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage römisch zwei.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage römisch zwei.

  1. Ziffer 2
    Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Besonderheiten der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kennen und fähig sein, diese Erkenntnisse zusammen mit jenen aus den Humanwissenschaften in die Unterrichtsgestaltung einzubringen; insbesondere sollen sie lernen, berufsrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten sachlogisch und schülerbezogen zu vermitteln, dabei vielfältige Verfahren einzusetzen, Lernhilfen erfolgreich zu geben, Lernprozesse human zu steuern sowie Lernergebnisse zielorientiert, aber auch schülergerecht zu beurteilen.

Didaktische Grundsätze:

Die Didaktik soll als Bindeglied zwischen der Unterrichtswissenschaft als allgemeiner Aussageebene und der in den einzelnen Fachgegenständen vermittelten fachspezifischen Didaktik als spezieller Aussageebene dienen. Im Hinblick auf diese Funktion hat sie in möglichst ausgewogener Weise theoretische und praktische Elemente zu enthalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der Pflichtgegenstände „Unterrichtswissenschaft'', „Didaktik'' sowie „Lehrbesuche und Lehrübungen'' anzustreben. Die Didaktik hat sich auf die einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu konzentrieren und die besonderen Erfordernisse des Unterrichtes an diesen Schulen herauszuarbeiten.

Mit den Studierenden ist ein möglichst kooperativer Arbeitsstil zu pflegen, wobei sich diese an der Verknüpfung von Theorie und Praxis aktiv beteiligen und Beobachtungen der Schulwirklichkeit eigeninitiativ anstellen und theoretisch reflektieren sollen.

Die im Rahmen der Lehrbesuche und Lehrübungen besuchten Klassen und deren Lehrer sind sorgfältig auszuwählen.

Lehrstoff:

DIDAKTIK

Fachbezogene Analysen der Lehrpläne der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Koordination der Unterrichtsgegenstände.

Entscheidungsebenen, Interpretationsspielraum des Lehrers für den

einschlägigen Fachunterricht.

Lehrstoffverteilungen als Jahresarbeitsplan.

Auswahl von Unterrichtszielen.

Arten von Stufentheorien und ihre Anwendung im betreffenden

Fachunterricht.

Unterrichtsgrundsätze, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel in ihrer Anwendung im Unterricht der einzelnen facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände.

Aufbau von Unterrichtseinheiten in den einzelnen Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen.

Feststellung und Beurteilung von Schülerleistungen in den Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Evaluation des Unterrichtes an einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

UNTERRICHTSTECHNOLOGIE UND MEDIENDIDAKTIK

Siehe Anlage römisch zwei.

SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN

Lehrbesuche und Lehrübungen in allen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen der verschiedenen Schularten (Training des Lehrverhaltens).

Lehrbesprechungen.

Selbständige Gestaltung von Unterrichtsstunden in den

entsprechenden Gegenständen und Schularten.

  1. Ziffer 3
    Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verantwortungsbewußtseins für die Qualität der Ausbildung und für individuelle und soziale Bildungsarbeit.

Befähigung, Fachliteratur lesen und kritisch beurteilen zu können.

Befähigung, Widersprüche zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen Befunden sachlich richtig beurteilen zu können.

Kennenlernen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze, ihrer Ergebnisse und Forschungsmethoden mit dem Zweck der Beurteilung von Aussagekraft und Praxisrelevanz.

Befähigung, Erkenntnisse aus humanwissenschaftlichen und didaktischen Bereichen bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit anwenden zu können.

Weckung des Verständnisses für Probleme der Partnerschaft.

Didaktische Grundsätze:

Als Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere zu beachten:

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben

wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Die Inhalte sind unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht

anwendbarer Methoden zu erarbeiten:

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen,

durch Fallstudien und Rollenspiel.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen sind mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren zu überprüfen.

Lehrstoff:

ANGEWANDTE PÄDAGOGIK UND SOZIALEHTIK Anmerkung, richtig: SOZIALETHIK)

Individuum - Gemeinschaft: Schul-, Lern-, Berufs-Freizeitgemeinschaft. Kameradschaft, Partnerschaft, Ehe, Familie. Randgruppen. Völkergemeinschaft.

Ausgewählte praxisorientierte Problemkreise: Freizeit - Freizeitgestaltung. Medienkunde. Kreativität - Kreativitätsförderung. Verkehrserziehung. Umweltethik, Umweltschutz. Beruf - Berufswahl - Arbeitseinstellung. Emanzipation in Familie, Beruf, Gesellschaft; emanzipatorische Erziehung. Menschenrechte - Menschenrechtserziehung.

SEMINAR FÜR ANGEWANDTE PÄDAGOGIK UND SOZIALETHIK

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Stoffkapitel aus der gleichnamigen Vorlesung und den Pflichtgegenständen „Pädagogische Psychologie'', „Erziehungswissenschaft'' und „Pädagogische Soziologie'' sowie aus den einschlägigen fachwissenschaftlichen Pflichtgegenständen.

Didaktische Umformung und Strukturierung des Lehrstoffes entsprechend den Erfordernissen der künftigen Unterrichtstätigkeit.

Lektüre und Interpretation von Fachliteratur.

ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GERONTOLOGIE

Der menschliche Körper als morphologische und funktionelle Einheit.

Grundzüge der Embryologie und histologischen Anatomie. Aufbau der Organe und Organsysteme.

Vermittlung grundlegender physiologischer Kenntnisse.

Körperliche Entwicklung, Wachstum, Reifung, Altersvorgänge. Funktionsentwicklung der Organe und Organsysteme von der Zeugung bis ins Alter.

Entstehung krankhafter Veränderungen als Ursache häufig auftretender Krankheiten, insbesondere solcher des Alters.

HYGIENE

Aufgaben, Arbeitsbereich und grundlegende Begriffe der Hygiene. Die wechselseitigen Beziehungen des Menschen zu seiner natürlichen und künstlichen Umwelt. Umweltgefahren und Schutzmöglichkeiten. Methoden der Unfallverhütung. Beratungseinrichtungen der modernen Gesundheitsvorsorge.

Sozialhygiene: Der Mensch in seiner sozialen Bindung. Epidemiologie, Infektionskrankheiten, Vorbeugung und Behandlung. Fortpflanzung, Eugenetik.

Psychohygiene: Psychosomatische Gesundheit. Ganzheitskosmetik. Genußmittel, Suchtgifte, Streß, Pubertätsprobleme, Regeneration und Relaxation, hygienische Aspekte und Prävention in der Schule und im Betrieb.

SEMINAR FÜR ANATOMIE, PHYSIOLOGIE, GERONTOLOGIE UND HYGIENE

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Stoffkapitel.

Didaktische Umformung des Lehrstoffes entsprechend den Bildungszielen der einschlägigen Unterrichtsgegenstände in den verschiedenen Schularten.

Lektüre (Referate) und Interpretationen von Lehrplänen und Fachliteratur.

SÄUGLINGS-, ALTEN- UND HAUSKRANKENPFLEGE, ERSTE HILFE

Säuglingspflege:

Vorgeburtliche Vorgänge.

Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung des Säuglings und

des Kleinkindes.

Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind, richtige Lebensweise, richtige Ernährung.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Säuglings und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Mutter und Kind.

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe:

Kenntnis von Krankheitserscheinungen und deren Beurteilung

hinsichtlich der Zuziehung des Arztes.

Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.

Pflegerische Möglichkeiten zu Hause bei akuten und chronischen

Erkrankungen.

Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Unfällen bis zum Eintreffen des Arztes.

Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Altenpflege:

Betreuung und Umgang mit dem alternden Menschen, seine Integration in die Familie.

Öffentliche Einrichtungen zur Hilfestellung in der Altenbetreuung und Altenpflege (mobile Pflegehilfe, ambulante Physiotherapie, Tagesheime für Pflegebedürftige ua.).

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT, LEBENSMITTELCHEMIE UND -TECHNOLOGIE

Ernährungswissenschaft:

Energiewechsel einschließlich der Photosynthese. Grundlagen der Energie- und Nährstoffversorgung und deren Bilanzierung.

Nahrungsbestandteile mit und ohne Energielieferung: chemischer Aufbau, chemische und physikalische Eigenschaften, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Physiologie der Verdauung und Stoffwechsel der Nährstoffe: Enzyme als Biokatalysatoren und Hormone als Stoffwechselregualtoren Anmerkung, richtig: Stoffwechselregulatoren). Verdauung; Adsorption; intermediärer Stoffwechsel. Ernährung des gesunden Menschen, differenziert nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Leistungssituation. Ernährungsbedingte Krankheiten.

Gemeinschaftsverpflegung: Arten, Bedeutung, Probleme. Probleme der Welternährung.

Lebensmittelchemie und -technologie:

Lebensmittel, Getränke, Genußmittel und Gewürze in ihrer chemischen Zusammensetzung, ernährungsphysiologischen Bedeutung und technologischen Verarbeitung unter Einbeziehung ökonomischer und volkswirtschaftlicher Aspekte.

Chemische und physikalische Veränderungen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Biotechnologische, chemische und physikalische Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln.

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Formen der Lebensmittelproduktion.

SEMINAR FÜR ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT, LEBENSMITTELCHEMIE UND

-TECHNOLOGIE

Ergänzung und Vertiefung des in der Vorlesung durchgenommenen Lehrstoffes unter Einbeziehung wichtiger Kapitel der Diätetik.

Bearbeitung von Fachthemen und einschlägiger Literatur in Form von Referaten.

Demonstration von Versuchen zur Veranschaulichung des Lehrstoffes.

ERNÄHRUNGSTECHNOLOGIE UND DIÄTETIK

Biotechnische, chemische, mechanische und thermische Verfahren der küchentechnischen Verarbeitung von Lebensmitteln.

Einfluß küchentechnischer Maßnahmen und Verfahren auf die ernährungsphysiologische Qualität von Speisen.

Technologie der Gemeinschaftsverpflegung Lebensmittelhygiene in Haushalt und Betrieb.

Das österreichische Lebensmittelgesetz und seine Verordnungen.

Die Kostformen in Abhängigkeit von den Entwicklungs- und Altersstufen sowie von der Funktion der Organe und Organsysteme.

Wichtige Diätformen und deren Anwendung.

KÜCHEN- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen und ernährungstechnologischen Kenntnisse auf alle Kostformen einschließlich der Feinküche, der internationalen Küche, der Diätküche und der Vollwertküche.

Zeitgemäße Arbeitsformen für den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen unter Bedachtnahme auf die Weckung volkswirtschaftlich richtigen Konsumverhaltens. Einsatz von EDV-Geräten.

Planung der Arbeit in Lehr-, Betriebs- und Restaurantküchen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie, Technologie und Betriebswirtschaftslehre.

Hygiene und Unfallverhütung in der Küche.

Planung und Durchführung von Unterrichtssequenzen und Unterrichtseinheiten.

SERVIERKUNDE

Tischkultur in der nationalen und internationalen Gastronomie.

Serviermethoden und Serviersysteme sowie deren Anwendung in verschiedenen Betriebsformen.

Organisation des Service der einzelnen Mahlzeiten.

Erstellen von arbeitsunterrichtlichen Programmen für den Servierkundeunterricht in verschiedenen Schularten.

Servieren von erweiterten Speisenfolgen und Spezialgerichten mit den jeweils korrespondierenden Getränken Durchführung von Arbeiten vor dem Gast.

Herstellung und Service von Bargetränken. Verkaufstechnik im Service.

Organisation des Service für verschiedene Veranstaltungen.

Fachdidaktisch-methodische Ausarbeitung einschlägiger Unterrichtsthemen für die in Betracht kommenden Schularten.

GETRÄNKEKUNDE

Arten, Herstellung, sachgemäße Behandlung und Service alkoholfreier, alkaloidhaltiger und alkoholischer Getränke.

Getränkeservice in verschiedenen Betriebsformen.

Österreichische Weinbaugebiete. Das österreichische Weingesetz.

Erstellen von Arbeitsprogrammen für den getränkekundlichen Unterricht an einschlägigen Schularten.

HUMANÖKOLOGIE

Familien- und gesellschaftspolitische Grundlagen für die Versorgung der in privaten Haushalten und im Rahmen gemeinschaftlicher Institutionen lebenden Menschen.

Grundsätze der Betriebsführung im Hinblick auf sinnvollen Gütereinsatz und auf ökologische Gesichtspunkte.

Bauphysiologische und gestalterische Faktoren bei der Schaffung von

Wohnraum.

Rechtliche Grundlagen der Haushaltsführung.

Erstellung von Berufsanforderungsprofilen für einschlägige

Wirtschaftsbetriebe.

Verbraucherinformation über die in den Haushalten verwendeten technischen Geräte, Hilfsmittel und sonstigen Materialien.

Energetische Versorgung der Haushalte.

Planung der Ausstattung hauswirtschaftlicher Funktionsräume.

SEMINAR FÜR HUMANÖKOLOGIE

Exemplarisches Umsetzen der in der Vorlesung behandelten Themen unter Bedachtnahme auf die Bildungsziele einschlägiger Unterrichtsgegenstände an den für die Lehramtsausbildung in Betracht kommenden Schularten.

Durchführung von Markterhebungen und Objektbeschreibungen. Analyse und Diskussion von Planbeispielen aus der Betriebsführung. Bearbeitung berufsbezogener Literatur.

ARBEITSWISSENSCHAFT

Anthropometrische und ergonomische Grundlagen zur Einrichtung von Arbeitssystemen.

Sicherheitstechnische Faktoren bei der Arbeitsplatzgestaltung.

Planungsinstrumente in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in Projektierung und Produktion.

Grundlagen der Arbeitspädagogik für Mitarbeiterschulung und Lehrlingsausbildung.

Methoden der Mitarbeitermotivation.

Planung und Durchführung a Zeitaufnahmen.

Gewinnung von Plandaten für Datenkataloge.

BETRIEBSMANAGEMENT UND ANGEWANDTE ARBEITSWISSENSCHAFT

Arbeitstechniken und Arbeitsgestaltung in den Betriebssystemen Wäscherei, Etage und Office. Technologie der in diesen Bereichen eingesetzten Betriebsmittel.

Verantwortungsbewußter Einsatz chemischer Mittel.

Erstellung und Durchführung von Organisationsplänen zur Instandhaltung und Desinfektion der Räumlichkeiten im Bereich „Housekeeping'' sowie in den Produktionsräumen.

Anleitung der Mitarbeiter. Arbeitsbewertung.

Gewinnung verwertbarer Daten für die computergestützte Zeitwirtschaft. Anlegen von Datenkatalogen zur Führung hauswirtschaftlicher Betriebe.

INFORMATIK

Siehe Anlage römisch zwei.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND

POLITIK DES TOURISMUS

Bedeutungswandel des Begriffes Tourismus, seine volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung.

Organisation des Tourismus in Österreich.

Standortfaktoren, Unternehmensplanung, Management, Mitarbeiterführung, Marketing und Controlling in Betrieben des Tourismus.

Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus und Gesellschaft.

Instrumente und Ziele der Politik des Tourismus.

Angewandte Tourismuspolitik.

Angebots- und Werbekette im österreichischen Tourismus.

Tourismus und Umwelt, Tourismus und einheimische Bevölkerung.

Alternativen im Tourismus. „Sanfter'' Tourismus.

Raumordnung und Tourismus.

  1. Ziffer 4
    Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Ziffer 3,

Didaktische Grundsätze:

Siehe Ziffer 3,

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

FREMDENVERKEHRSLEHRE UND

FREMDENVERKEHRSPOLITIK

Definition und Bedeutungswandel des Begriffes Fremdenverkehr. Arten und Formen des Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrsbetriebe.

Fremdenverkehr und Wirtschaft.

Fremdenverkehr und Gesellschaft.

Organisation des österreichischen Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrspolitische Ziele.

Instrumente der Fremdenverkehrspolitik.

Angewandte Fremdenverkehrspolitik.

SCHULPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung ein Schulpraktikum an einer einschlägigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren.

Das Schulpraktikum soll den Studierenden die Möglichkeit geben, durch kontinuierliche selbständige Führung des Unterrichtes in mindestens einem theoretischen und einem praktischen Unterrichtsgegenstand ihrer Fachrichtung im Gesamtausmaß von mindestens 15 Wochenstunden je Praktikumswoche sowie durch Teilnahme an Veranstaltungen der Schule ihre Unterrichtserfahrung zu vertiefen und Einblick in den Ablauf des Schulgeschehens zu gewinnen.

SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE

Siehe Anlage römisch zwei.

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat während des Studiums ein Praktikum in der Betriebsküche einer Schule oder eines Lehrhaushaltes im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren. Dabei sind die Studierenden mit der Organisation und Führung einer solchen Betriebsküche vertraut zu machen.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage römisch zwei.

ARBEITSSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums zur Befähigung, fachspezifische Arbeitsvorgänge selbständig nach wirtschaftlichen und humanen Grundsätzen zu gestalten.

Lehrstoff:

Ziele und Grundlagen des Arbeitsstudiums.

Arbeitssystem, Gliederung des Arbeitsablaufes, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode und Arbeitsweise.

Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzel-, Gruppen- und Mehrstellenarbeit.

Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese.

Grundsätze der Datenermittlung, Planzeitkataloge.

Ergonomie: Stellung des Menschen im Arbeitssystem, Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.

Arten und Prinzipien des Arbeitsablaufes, Gestaltung des Materialflusses, Systemgestaltung (Sechsstufenmethode), Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist anhand facheinschlägiger betriebsbezogener Beispiele zu erarbeiten, wobei die aus den praktischen Übungen im Rahmen der Pflichtgegenstände „Küchenwirtschaft'', „Servierkunde'' und „Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation'' gewonnenen Erfahrungen einzubeziehen sind.

INFORMATIK

Siehe Anlage römisch zwei.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage römisch zwei.

BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage römisch zwei.

INFORMATIK

Siehe Anlage römisch zwei

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage römisch zwei

---------------------------------------------------------------------

*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12107741

Alte Dokumentnummer

N6199333219J