Rechtstracker.at

Anl. 5

Fassungen
01.09.1993 bis 31.08.1999
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 501.09.199331.08.1999 aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1993,)

Mit Beginn des Wintersemester 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Ziffer eins,)

Text

                                                     Anlage V

                                                     --------

               LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN

  ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFTLICHEN UND HAUSHALTSÖKONOMISCHEN FACHUNTERRICHT

                     (sechssemestriger Studiengang)

                           I. STUNDENTAFEL

---------------------------------------------------------------------

                   Art der      Wochenstunden   Gesamt-    Lehrver-

                 Unterrichts-      Semester     stunden-    pflich-

                veranstaltung  1  2  3  4  5  6   zahl    tungsgruppe

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände: *1)

1. Humanwissenschaften

   Religionspä-

   dagogik......      V        1  1  1  1  1  1     6               I

                      S        1  1  1  1  1  1     6               I

   Erziehungs-

   wissenschaft.      V        -  -  2  -  -  -     2               I

   Unterrichts-

   wissenschaft.      V        -  -  1  1  -  -     2               I

   Erziehungs-

   und unter-

   richtswissen-

   schaftliches

   Seminar......      S        -  -  -  -  2  1     3               I

   Pädagogische

   Psychologie..      V        -  -  2  1  -  -     3               I

   Psychologi-

   sches Seminar      S        -  -  -  -  2  -     2               I

   Pädagogische

   Soziologie...      V        -  -  -  1  1  -     2               I

   Betriebsso-

   ziologie.....      V        -  -  -  -  -  1     1               I

   Soziologi-

   sches Seminar      S        -  -  -  -  -  2     2               I

   Schulrecht...      V        -  -  -  -  2  -     2               I

   Schulrecht-

   liches Seminar     S        -  -  -  -  -  1     1               I

   Geschichte

   der Berufs-

   bildung......      V        -  -  -  -  1  -     1               I

2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung

   Didaktik.....      S        -  -  3  2  -  -     5             III

   Unterrichts-

   technologie

   und Medien-

   didaktik ....    S/Ü        -  -  -  1  1  -     2             III

   Schulbesuche

   und Lehr-

   übungen......      Ü        -  -  -  4  8  4    16             III

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

  Angewandte Pädagogik und

  Sozialethik .................  V   -  -  -  1  -  -  1            I

  Seminar für angewandte

  Pädagogik und Sozialethik ...  S   -  -  -  -  2  -  2            I

  Anatomie, Physiologie und

  Gerontologie ................  V   -  -  2  1  -  -  3            I

  Hygiene .....................  V   -  -  -  -  1  1  2            I

  Seminar für Anatomie,

  Physiologie, Gerontologie und

  Hygiene .....................  S   -  -  1  1  1  -  3            I

  Säuglings-, Alten- und

  Hauskrankenpflege, Erste

  Hilfe .......................  S   -  -  2  -  -  -  2           II

  Ernährungslehre .............  V   2  2  -  -  -  -  4           II

  Ernährungswissenschaft,

  Lebensmittelchemie und

  -technologie ................  V   -  -  2  2  1  1  6            I

  Seminar für

  Ernährungswissenschaft,

  Lebensmittelchemie und

  -technologie ................  S   -  -  1  1  1  1  4            I

  Ernährungstechnologie und

  Diätetik ....................  V   -  -  1  1  1  1  4            I

  Küchenführung und

  Ernährungswirtschaft ........ S/Ü 14 14  -  -  -  - 28          IVa

  Küchen- und

  Ernährungswirtschaft ........ S/Ü  -  - 10 10  5  - 25          III

  Küchenorganisation ..........  Ü   2  2  -  -  -  -  4          IVb

  Einführung in die

  Servierkunde ................  S   2  2  -  -  -  -  4           IV

  Servierkunde ................ S/Ü  -  -  2  -  2  -  4          III

  Getränkekunde ............... S/Ü  -  -  -  1  -  -  1          III

  Arbeits- und

  Betriebsorganisation ........  Ü   5  -  -  -  -  -  5          IVa

  Angewandte

  Betriebsorganisation und

  Wirtschaftsleitung ..........  Ü   -  8  -  -  -  -  8           II

  Humanökologie ...............  V   -  -  2  2  2  1  7           II

  Seminar für Humanökologie ...  S   -  -  -  1  -  1  2            I

  Arbeitswissenschaft ......... S/Ü  -  -  1  1  1  -  1            I

  Betriebsmanagement und

  angewandte

  Arbeitswissenschaft .........  Ü   -  -  3  3  3  -  9           II

  Informatik .................. S/Ü  -  -  2  2  -  -  4           II

  Betriebswirtschaftslehre und

  Politik des Tourismus .......  V   -  -  -  -  -  2  2            I

4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

   Politische

   Bildung......      V        -  -  -  -  -  2     2              II

   Sprecherziehung

   und Sprachpflege   Ü        -  -  1  1  -  2                    II

   Rechtskunde..      V        2  -  -  -  -  -     2              II

   Volkswirt-

   schaftslehre.      V        2  -  -  -  -  -     2              II

   Betriebliches

   Rechnungswe-

   sen..........      V        3  3  -  -  -  -     6               I

   Betriebswirt-

   schaftslehre

   einschließ-

   lich Schrift-

   verkehr......      V        3  3  -  -  -  -     6              II

   Betriebswirt-

   schaftslehre

   des Tourismus      V        1  1  -  -  -  -     2               I

                              -----------------------

                              38 37 40 40 39 21   215 (ohne Praktika)

   Schulprakti-

   kum..........      P     30 Stunden im 5. oder 6. Semester,

                                aufgeteilt auf 2 Wochen

   Betriebsküchen-

   praktikum....      P     60 Stunden im 3. oder 4. Semester,

                                aufgeteilt auf 2 Wochen

   Ferial-

   praktikum ...      P     2 Monate nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Textverarbeitung      Ü        4  4  -  -  -  -     8             III

Erwachsenen-

bildung.........      V        -  -  -  -  1  -     1              II

                      S        -  -  -  -  -  1     1              II

Lebende

Fremdsprache....    S/Ü        2  2  2  2  2  2    12             (I)

Arbeitsstu-

dien............      S/Ü      -  -  -  2  2  -     4              II

Aktuelle

Fachgebiete.....    V/S/Ü      2  2  2  2  2  2    12          (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung.......      Ü        -  1  1  1  1  1     5              II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen...      Ü        2  2  2  2  2  2    12          (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

                      II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der sechssemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht hat jene Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer anderen Schule als an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus (an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe) abgelegt haben, während der ersten beiden Semester in den für ihre künftige Unterrichtstätigkeit relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel der genannten Schularten heranzuführen und ihnen sodann jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage römisch zwei.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage römisch zwei.

  1. Ziffer 2
    Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage römisch vier.

  1. Ziffer 3
    Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage römisch vier Abschnitt römisch drei Ziffer 3, mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt römisch zwei (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage römisch vier Abschnitt römisch drei Ziffer 3, mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt römisch zwei (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist.

Lehrstoff:

Angewandte Pädagogik und Sozialethik; Seminar für angewandte Pädagogik und Sozialethik; Anatomie, Physiologie und Gerontologie;

Hygiene; Seminar für Anatomie, Physiologie, Gerontologie und Hygiene;

Säuglings-, Alten- und Hauskrankenpflege, Erste Hilfe;

Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie; Seminar für Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie;

Ernährungstechnologie und Diätetik; Küchen- und Ernährungswirtschaft;

Servierkunde; Getränkekunde; Humanökologie; Seminar für Humanökologie; Arbeitswissenschaft; Betriebsmanagement und angewandte Arbeitswissenschaft; Informatik; Betriebswirtschaftslehre und Politik des Tourismus:

Siehe Anlage römisch vier.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Energie und Nährstoffbilanz; Nährwertberechnungen.

Nähr-, Wirk- und Begleitstoffe in Lebensmitteln und ihre ernährungsphysiologische Bedeutung.

Grundzüge der Lebensmittelkunde, der Lebensmittelhygiene und der Lebensmitteltoxikologie.

Verdauung, Energie- und Baustoffwechsel.

Kostformen für den gesunden Menschen unter Bedachtnahme auf

Entwicklungs- und Altersstufen sowie auf die Bedürfnisse

verschiedener Berufsgruppen.

Fehlernährung als Krankheitsursache.

Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.

Fragen der Welternährung.

KÜCHENFÜHRUNG UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

Einführung in den Küchenbetrieb.

Einkauf, Lagerführung, Wareneinsatz und Nährwertberechnung im Haushalt.

Funktionsgerechter Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen.

Einsatz von EDV-Geräten.

Hygiene und Unfallverhütung in der Küche.

Grundlegende Garmachungsarten.

Zubereitung einfacher Gerichte.

Zweckmäßige Verwendung von Halb- und Fertigfabrikaten.

Konservieren von Lebensmitteln und Speisen unter Berücksichtigung moderner Technologien.

Zubereitung von Speisenfolgen mit höheren Anforderungen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Küche sowie unter Berücksichtigung gesunder und vollwertiger Ernährung.

Verschiedene Diätformen und deren Anwendung.

KÜCHENORGANISATION

Einführung in die Organisation und den Betrieb der Großküche. Einkauf und Lagerhaltung für die Großküche.

Berufsbild des Kochs.

Funktionsgerechter Einsatz und Wartung der in der Großküche

verwendeten Maschinen und Geräte.

Einsatz von EDV-Geräten.

Hygiene und Unfallverhütung im Großküchenbetrieb.

Erstellung von Tageskostplänen und Wochenspeiseplänen für unterschiedliche Bedarfsgruppen unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher und volkswirtschaftlicher Erkenntnisse und Erfordernisse.

Erstellung von Organisationsplänen, Zeitstudien und Arbeitsanalysen für den Restaurant- und Großküchenbetrieb.

Modifizierung von Rezepturen für den Großküchenbedarf. Verwendung von convenience food.

EINFÜHRUNG IN DIE SERVIERKUNDE

Tischkultur im Haushalt und in der nationalen Gastronomie; Tisch- und Raumgestaltung für verschiedene Anlässe.

Servierbehelfe, Servierarten und Serviersysteme.

Erweiterungen und Abänderungen des Grundgedeckes. Service verschiedener Mahlzeiten.

Erstellung von Organisationsdiagrammen für die servierkundliche Betriebspraxis.

Einführung in die Getränkekunde. Durchführung von einfachem Getränkeservice.

ARBEITS- UND BETRIEBSORGANISATION

Der Haushalt in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens. Der Wohn-, Wirtschafts- und Arbeitsbereich.

Anleitung zur Wohnungs- und Arbeitsraumplanung nach funktionellen Gesichtspunkten. Einrichtung von Gästeräumlichkeiten unter Bedachtnahme auf Klassifizierungsmerkmale, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik. Möglichkeiten der optimalen Nutzung bereits bestehender Objekte.

Grundlegendes über Wohnbauforschung, Wohnbauförderung und Wohnbauverbesserung sowie über Energiesparmaßnahmen.

Ausstattung und Einrichtung von Räumen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik als Kriterien für die Auswahl von Materialien, Einrichtungsgegenständen und haustechnischen Anlagen.

Planung des Einsatzes von Personal, Material und Geräten im betrieblichen Großhaushalt.

Pflege und Reinigung von Textilien.

Fachgerechte Anwendung und Erprobung von Pflege- und Reinigungsmitteln unter Berücksichtigung umweltrelevanter Grundsätze.

Organisation der Wäscherei und der Wäscheverwaltung im Betrieb. Pflegearbeiten im Housekeeping-Bereich.

Grundlegendes über die Planung, Anlage und Pflege gärtnerischer Anlagen unter besonderer Berücksichtigung von Hausgarten, Balkon- und Zimmerpflanzen. Dekorative Gestaltung von Räumlichkeiten.

Erstellung von Zeitstudien und Arbeitsanalysen für die wichtigsten Bereiche des Lehrstoffes, insbesondere für Office, Etage und Wäscherei.

ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION

UND WIRTSCHAFTSLEITUNG

Selbständige Planung und Durchführung von Organisationsaufgaben in verschiedenen wirtschaftlichen Betrieben unter übergreifender Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Ernährungswirtschaft'', „Einführung in Servierkunde'', „Arbeits- und Betriebsorganisation'' erworbenen Kenntnisse sowie unter Bedachtnahme auf die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene und der Unfallverhütung.

  1. Ziffer 4
    Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Ziffer 3,

Didaktische Grundsätze:

Siehe Ziffer 3,

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Sprecherziehung und Sprachpflege

Siehe Anlage römisch eins.

RECHTSKUNDE

Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des Rechtes. Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Bürgerliches Recht:

Personenrecht: Physische und juristische Personen. Beginn und Endigung der Rechtspersönlichkeit. Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Rechtlich bedeutsame Altersstufen. Gesetzliche Stellvertretung.

Sachenrecht: Eigentum - Besitz - Innehabung. Eigentumserwerb. Eigentumsbeschränkungen. Eigentumsschutz. Pfandrecht. Dienstbarkeiten. Reallasten. Baurecht. Wohnungseigentum.

Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften. Der Vertrag. Abschluß und Endigung von Verträgen, Gewährleistung, Vertragstypen. Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen. Gesetzliche Schuldverhältnisse.

Familienrecht: Eherecht. Eltern- und Kindschaftsrecht.

Erbrecht: Testamentarische und gesetzliche Erbfolge. Letztwillige Verfügungen.

Abhandlungsverfahren.

Wichtige Bestimmungen des Gewerberechtes.

Überblick über das Arbeits- und Sozialrecht.

Grundzüge der Sozialversicherung.

Konsumentenrecht (Fallstudien), insbesondere Fragen des Konsumentenschutzes.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage römisch zwei Abschnitt römisch drei Ziffer 3,

BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Buchhaltung:

Einführung in das System der doppelten Buchhaltung.

Österreichischer Einheitskontenrahmen.

Rechtliche Grundlagen der Buchhaltung.

Formen der doppelten Buchhaltung, insbesondere Durchschreibebuchhaltung und Maschinenbuchhaltung unter Berücksichtigung moderner Entwicklungen (EDV).

Jahresabschluß unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Buchhaltung und Bilanz der Personen- und der Kapitalgesellschaften. Grundzüge des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr).

Grundzüge der Lohnverrechnung und Lohnbuchhaltung (einschließlich Schriftverkehr).

Zusammenhängender, auswertbarer Geschäftsgang eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes in einem zeitgemäßen Buchführungsverfahren.

Wirtschaftsrechnen:

Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens.

Rechnen mit benannten Zahlen (Maße, Gewichte, Währungen) unter

Einsatz zeitgemäßer Rechenmaschinen: Prozentrechnung, Zinsenrechnung, Terminrechnung, Ratenrechnung, Durchschnittsrechnung, Verteilungsrechnung.

Einführung in die Kostenrechnung und Kalkulation: Grundbegriffe, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung; Bezugs-, Absatz-, Differenzkalkulation.

Praktische Beispiele der Betriebsrechnung und Kalkulation, insbesondere im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.

Fremdwährungen und Kursnotierungen. Valutenrechnung.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE EINSCHLIESSLICH SCHRIFTVERKEHR

Arten der Betriebe; Betriebsfaktoren; Betriebskreislauf. Aufbau des Betriebes; Standortlehre.

Betriebsorganisation und menschliche Zusammenarbeit. Betrieb und Wirtschaftsordnung.

Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Mitarbeitern (einschließlich Schriftverkehr).

Rechtsformen der Unternehmung; Unternehmenszusammenschlüsse. Marktformen; Marktforschung; Instrumentarium des Marketing.

Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs; Beschaffung und Absatz der Güter. Arten der Waren. Der Einkauf und seine Bedeutung.

Wirtschaftliche Bedeutung des Kaufvertrages; Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Schriftverkehr in und mit Betrieben des Tourismus unter Berücksichtigung der Werbung.

Die Zahlung und der damit verbundene Schriftverkehr. Der Wechsel und seine wirtschaftliche Bedeutung.

Wertpapiere als Mittel der Kapitalanlage und Kapitalbeschaffung. Kreditinstitute (Kapitalaufbringung, Mittelverwendung, Dienstleistungsgeschäfte).

Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Handels. Handelsregister und Firmenrecht.

Wesen und Bedeutung des Import-, Export- und Transithandels; Zölle.

Zahlungsabwicklung mit dem Ausland.

Versicherungsunternehmungen.

Strukturelle Probleme im Betrieb.

Öffentliche Institutionen und Verbände und ihre

betriebswirtschaftliche Bedeutung.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES TOURISMUS

Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre des Tourismus. Arten und Organisationsformen der Tourismusbetriebe in Österreich.

Betriebsablauf im Beherbergungsbetrieb (Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei, Gästebetreuung).

Spezielle behördliche Vorschriften für Tourismusbetriebe.

EDV-unterstüzte Anmerkung, richtig: EDV-unterstützte) Betriebsführung in Hotellerie und Gastronomie.

Kennzahlen im Femdenverkehr Anmerkung, richtig: Fremdenverkehr).

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage römisch vier.

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Siehe Anlage römisch vier.

Ferialpraktikum

Das Ferialpraktikum hat der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu dienen.

Es ist in Einrichtungen des Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder des Schul- und Internatswesens abzuleisten.

Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis und Küchenführung sollen die Studierenden möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes kennenlernen.

Das Praktikum ist so anzulegen, daß den Studierenden ein möglichst vollständiger Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben des Betriebes vermittelt wird. Das Praktikum bedarf daher der sorgfältigen Vorbereitung durch die Abteilungsleitung und die fachlich in Betracht kommenden Lehrer.

Die Auswahl geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den Studierenden selbst vorbehalten. Die Akademie- und Abteilungsleitung soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden und Interessenvertretungen dazu beitragen, daß geeignete Praxisstellen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ferner ist den Studierenden die erforderliche Beratung anzubieten.

Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch) zu führen, in welchem ihre täglichen Arbeitsvorgänge schlagwortartig festzuhalten sind. Dieses Arbeitsheft ist der zuständigen Abteilungsleitung zu Beginn des 3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen.

Die Direktion kann Studierenden, die infolge Krankheit oder aus anderen unabwendbaren Gründen das Praktikum nach dem 2. Semester zur Gänze oder auch teilweise nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen, dieses zu einem späteren Zeitpunkt, erforderlichenfalls auch in Teilen, nachzuholen. Das Praktikum muß jedoch bis zum Beginn des 6. Semesters abgeschlossen sein.

B. Freigegenstände

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw. 1 500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.

Lehrstoff:

Kurzschrift:

Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift. Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen Stenogrammen.

Maschinschreiben:

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute und Satzzeichen sowie der Zahlen und Zeichen nach den geltenden ÖNORMEN; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten.

Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.

Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).

Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form und der Aufbau des Geschäftsbriefes.

Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.

Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine. Pflege der Schreibmaschine.

Computerunterstützte Textverarbeitung:

Grundfunktionen des Textprogrammes.

Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Texten. Erstellen von Briefen mit Hilfe von Textbausteinen.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus und unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, der Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft bzw. der Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.

Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter Berücksichtigung der in der höheren Schule erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage römisch zwei.

ARBEITSSTUDIEN

Siehe Anlage römisch vier.

INFORMATIK

Siehe Anlage römisch zwei.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage römisch zwei.

BERUFSPÄDAGOGISCHE

TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage römisch zwei.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage römisch zwei

---------------------------------------------------------------------

*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12107742

Alte Dokumentnummer

N6199333220J