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Anl. 6

Fassungen
01.09.1993 bis 31.08.1998 — · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 601.09.199331.08.1998 · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1993,)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Ziffer eins,)

Text

Anlage VI/1

-----------

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN)

(viersemestriger Studiengang)

römisch eins. STUNDENTAFEL

---------------------------------------------------------------------

                   Art der      Wochenstunden   Gesamt-    Lehrver-

                 Unterrichts-      Semester     stunden-    pflich-

                veranstaltung   1   2   3   4     zahl    tungsgruppe

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände: *1)

1. Humanwissenschaften

   Religionspä-

   dagogik......      V         1   1   1   1       4               I

                      S         1   1   1   1       4               I

   Erziehungs-

   wissenschaft.      V         2   -   -   -       2               I

   Unterrichts-

   wissenschaft.      V         1   1   -   -       2               I

   Erziehungs-

   und unter-

   richtswissen-

   schaftliches

   Seminar......      S         -   -   2   1       3               I

   Pädagogische

   Psychologie..      V         2   1   -   -       3               I

   Psychologi-

   sches Seminar      S         -   -   2   -       2               I

   Pädagogische

   Soziologie...      V         -   1   1   -       2               I

   Betriebsso-

   ziologie.....      V         -   -   -   1       1               I

   Soziologi-

   sches Seminar      S         -   -   -   2       2               I

   Schulrecht...      V         -   -   2   -       2               I

   Schul-

   rechtliches

   Seminar......      S         -   -   -   1       1               I

   Biologische

   Grundlagen

   der Erziehung      V         1   -   -   -       1               I

   Gesundheits-

   lehre, Schul-

   und Arbeits-

   hygiene......      V         -   1   -   -       1              II

   Geschichte

   der Berufs-

   bildung......      V         -   -   1   -       1               I

2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung

   Didaktik.....      S         3   2   -   -       5             III

   Unterrichts-

   technologie

   und Medien-

   didaktik ....    S/Ü         -   1   1   -       2             III

   Schulbesuche

   und

   Lehrübungen..      Ü         -   4   8   4      16             III

3. Fachwissenschaften und

     Fachdidaktik

     Kulturgeschichte der Mode   V    -    1    -    1    2        II

     Fertigungsplanung und

     Arbeitsorganisation ......  S    2    2    2    -    6        II

     Textilchemie und

     Textiltechnologie ........  V    1    2    2    2    7         I

     Textilchemie und

     Textiltechnologie

     (zusätzlich für

     Fachgruppe A) ............  V    -    -   (2)   -   (2)        I

     Chemotechnische Übungen ..  Ü    1    -    -    -    1       III

     Seminar für Textilchemie

     und Textiltechnologie .... S/Ü   -    1    1    1    3         I

     Fertigungslehre und

     Maschinentechnologie .....  V    1    -    1    -    2         I

     Maschinentechnologie ..... S/Ü   -    1    -    1    2        IV

     Anwendungs- und

     Produktionstechniken ..... S/Ü   2    1    2    2    7        II

     Gewerbliche

     Fertigungspraxis .........  Ü    8    4    -    -   12       IVb

     Bekleidungstechnische

     Fertigungspraxis .........       -    7    7    -   14       IVb

     Schnittkonstruktion

     einschließlich CAD ....... S/Ü   4    4    3    3   14        II

     Entwurfzeichnen

     einschließlich CAD .......  Ü    2    3    2    -    7        II

     Aktzeichnen ..............  Ü    1    -    -    -    1        IV

     Kunsthandwerkliche Übungen  Ü    2    -    -    -    2       IVa

     Informatik - Anwendung ... S/Ü   2    2    2    2    8         I

     Modetechnik und

     dekoratives Gestalten ....  Ü    2    -    -    -    2       IVa

4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

   Politische

   Bildung......      V         -   -   -   2       2              II

   Volks-

   wirtschafts-

   lehre........      S         -   -   -   1       1              II

   Betriebswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   -   2       2              II

   Sprach- und

   Sprech-

   erziehung....      S         2   -   -   -       2              II

                             ------------------------------

                             41  41  41(43) 28(30) 151(153) (ohne

                                                            Praktika)

   Schulprakti-

   kum..........      P        30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

                                aufgeteilt auf 2 Wochen

   Ferialpraktikum    P        4 Wochen nach Abschluß des

                                2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenenbildung    V         -   -   1   -       1              II

                      S         -   -   -   1       1              II

Lebende Fremdsprache  S         2   2   2   2       8             (I)

Schriftverkehr .      S         2   2   1   1       6             III

Aktuelle Fachgebiete  V/S/Ü     2   2   2   2       8            I-VI

Berufspädagogische

Tatsachenforschung    Ü         -   1   1   1       3              II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen...      Ü         2   2   2   2       8          (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

                    II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage römisch zwei.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage römisch zwei.

  1. Ziffer 2
    Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage römisch vier.

  1. Ziffer 3
    Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage römisch vier.

Didaktische Grundsätze:

Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere:

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben

wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Erarbeitung der Inhalte:

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht anwendbarer Methoden,

durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen.

Förderung kreativer Kräfte durch Schaffung von Möglichkeiten zu freier Gestaltung.

Überprüfung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren.

Lehrstoff:

KULTURGESCHICHTE DER MODE

Mode als Kulturphänomen, ihr Zusammenhang mit politischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten sowie ihr Niederschlag in der bildenden und angewandten Kunst.

Stilmerkmale der einzelnen Epochen und ihrer Bekleidungsformen in der Gesamtschau mit Accessoires, Frisur und Schminkkunst.

Bedeutung der Modeentwicklung für das aktuelle Modeschaffen, für richtungsweisende Modeschöpfer und für die wichtigsten Modezentren.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Seminaristische, auf den in den einschlägigen Gegenständen vermittelten Kenntnissen aufbauende Ausbildung in den Bereichen der Arbeitsgestaltung, Arbeitspädagogik, Datenermittlung, Kostenrechnung und Arbeitsbewertung sowie der anforderungs- und leistungsabhängigen Entgeltdifferenzierung.

TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

Grundbegriffe aus organischer und anorganischer Chemie.

Chemischer und physikalischer Aufbau natürlicher und synthetischer Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsänderungen.

Überblick über die wichtigsten Technologien der Fadenbildung sowie bekannter Techniken und Verfahrensabläufe bei der Erzeugung textiler Flächen.

Grundlegende chemische und physikalische Methoden der Veredelung handelsüblicher Textilien.

TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

(zusätzlich für Fachgruppe A)

Im Hinblick auf die künftige Unterrichtstätigkeit der Studierenden vertiefte Darstellung wichtiger Gebiete der Textilchemie und Textiltechnologie.

CHEMOTECHNISCHE ÜBUNGEN

Verschiedene Versuche zur Veranschaulichung von wichtigen chemischen und physikalischen Mechanismen und Abläufen in Textilchemie und Textiltechnologie.

Typenreaktionen der häufigsten Faserstoffe und Feststellung von Mischungen bzw. rohstofftypischen Veredelungen.

SEMINAR FÜR TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

Sachgemäße Auswahl und didaktische Umformung des Lehrstoffes der Vorlesung.

Anlegen einer Sammlung typischer Stoffe aus Natur- und Synthesefasern unter Berücksichtigung der wichtigsten Rohstoffe sowie Techniken der Flächenbildung und Veredelung.

Studium und Anwendung spezieller Methoden im Rahmen orientierender Stoffuntersuchungen.

Qualitätsuntersuchungen unter Beachtung der Kausalitäten zwischen Aufbauformen, Faden- und Flächentechnologien sowie Veredelungsmethoden.

FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENTECHNOLOGIE

Maschinen und Geräte für Zuschnitt, Einrichterei, Näherei und Bügelei und deren fachgerechter Einsatz bei der Anfertigung von Kleidungsstücken.

Nähtechnische Elemente: Aufbau, Funktion.

Doppelsteppstichmaschinen und Kettenstichmaschinen: Aufbau,

Funktion.

Stichbildung, Stichtypen, Nahtbilder.

Zuschneidetechnologie: Anlagen, Maschinen und Geräte.

Einrichtungen der Bügelei und Fixiertechnik.

Unfallverhütung.

MASCHINENTECHNOLOGIE

Maschinenstörungen: Ursachen und Behebung.

Installation und Einsatz von Zusatzgeräten.

Einstell- und Wartungsarbeiten unter Beachtung der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften.

ANWENDUNGS- UND PRODUKTIONSTECHNIKEN

Ergänzung und Anpassung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten an den jeweils aktuellen Stand der technologischen und ökologischen Entwicklung unter Einbeziehung einschlägiger Fachliteratur.

Studium und Anwendung von Fertigungstechniken unter besonderer Berücksichtigung von Paßform und Abänderung.

Modellieren ausgewählter Schnittformen.

Fachgerechte Beurteilung und Behebung von Paßformfehlern.

Übungen zum methodischen Aufbau des gewerblichen und industriellen Fachunterrichtes in einschlägigen Schularten.

GEWERBLICHE FERTIGUNGSPRAXIS

Planung und Herstellung von Werkstücken in gewerblicher Fertigung unter Beachtung der erforderlichen Querverbindungen zu den Gegenständen „Schnittkonstruktion einschließlich CAD'' sowie „Entwurfzeichnen einschließlich CAD''.

Übungen in praxisbezogenen Fertigungstechniken unter Berücksichtigung der Lehrpläne der einschlägigen Schularten.

Erkennen und Beheben von Verarbeitungs- und Paßformfehlern.

Erstellen von Arbeitsprogrammen und deren fachspezifische Auswertung.

Einführung in die Fertigung von Herrenbekleidung.

BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS

Erstellung und fachspezifische Auswertung von Arbeitsprogrammen und Arbeitsplänen für die industrielle Bekleidungsfertigung.

Anfertigung von Werkstücken in Serien- oder industrieller Einzelfertigung.

Bekleidungstechnische Übungen unter Berücksichtigung der gängigsten Fertigungsmethoden und des Einsatzes von Spezialmaschinen und Automaten.

Einsatz verschiedener Arbeitsmittel und Fertigungstechniken bei der Anfertigung von Kleidungsstücken.

Erstellen von Zuschneideschablonen (Oberstoff-, Futter- und Einlageschablonen), Nächschablonen und Bügelschablonen unter Bedachtnahme auf die erforderlichen Querverbindungen zu den Gegenständen „Schnittkonstruktion einschließlich CAD'' sowie „Entwurfzeichnen einschließlich CAD''.

Einführung in die industrielle Fertigung von Herrenbekleidung.

SCHNITTKONSTRUKTION EINSCHLIESSLICH CAD

Grundlagen der Schnitterstellung nach den gebräuchlichsten Schnittsystemen.

Körper- und haltungsbedingte Schnittabwandlungen. Einführung in das Schnittzeichnen von Herrenbekleidung.

Einführung in verschiedene Gradiertechniken.

Durchführung von Gradierübungen.

Schwerpunktmäßiger Einsatz von CAD-Geräten insbesondere in

folgenden Bereichen:

Schnittkonstruktion: Erstellen von Konstruktionsschnitten und Schnittveränderungen mit Hilfe des computerunterstützten Systems.

Schnittbilderstellung: Vorstellen eines Schnittlagenbilderstellungssystems.

Gradieren: Punktgradierung, Proportionalgradierung, automatische Gradierung bei Schnitteilveränderung und Schnitteilabtrennung.

ENTWURFZEICHNEN EINSCHLIESSLICH CAD

Proportions-, Farben- und Formenlehre.

Darstellung verschiedener Modefigurinen unter Abstimmung auf die jeweiligen Kleidungsstücke.

Grundlegende und zeitgemäße Zeichen- und Maltechniken unter Verwendung entsprechender Geräte und Hilfsmittel, insbesondere computerunterstützter Systeme.

Umsetzen der Modegrafiken in Werkzeichnungen für den gewerblichen

und industriellen Bereich.

Tafelzeichnungen und Schriftübungen.

Erstellung von Designs unter Verwendung von Bildschirmelementen.

Einlesen von Modellbildern mit dem Scanner sowie Entwicklung neuer Ausdrucksformen.

Planung und Durchführung von Dokumentationen, Präsentationen und Modeschauen.

KUNSTHANDWERKLICHE ÜBUNGEN

Auswertung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den Bereichen der Kunst und Kultur sowie der Mode und des Kunsthandwerkes bei der Herstellung kunsthandwerklicher Gegenstände.

Studium und Anwendung zeitgemäßer und neuer Techniken unter Nutzung der Variabilität von Material und Technik.

Üben der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung kunsthandwerklicher Erzeugnisse.

INFORMATIK - ANWENDUNG

Aufbau von Datenverarbeitungsanlagen. Übersicht über einschlägige Anlagen und deren Anwendungsbereiche auf dem Gebiet der Bekleidungstechnik.

Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Fertigung. Erstellen von Stammdaten. Bearbeiten von Kundenaufträgen.

Erstellen von Arbeitsunterlagen für die Produktionsplanung und die Produktionssteuerung.

Arbeiten mit umfangreichen in der Bekleidungsindustrie eingesetzten Programmpaketen.

Entwicklung von Methoden der Datenerstellung für eigenständige Arbeit.

Probleme der Ergonomie, der Datensicherung und des Datenschutzes. Auswirkungen der modernen Technologien der Informationsverarbeitung auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft.

MODETECHNIK UND DEKORATIVES GESTALTEN

Modetechniken aus dem Kulturgut Europas.

Künstlerische Techniken der aktuellen Mode.

Übungen in verschiedenen Arbeitstechniken.

  1. Ziffer 4
    Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Ziffer 3,

Didaktische Grundsätze:

Siehe Ziffer 3,

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage römisch zwei.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage römisch zwei.

SPRACH- UND SPRECHERZIEHUNG

Theorie und Praxis der Stimm- und Sprechbildung. Gewöhnen an richtige und deutliche Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies auch in größeren Räumen verständliches Sprechen.

Häufige Übungen im freien Sprechen, Referate mit anschließender Diskussion. Übungen im sinngemäßen Lesen, fortschreitend vom sprechtechnisch richtigen Wörterlesen zum Ausdruckslesen.

Führung von Diskussions- und Sitzungsprotokollen.

Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften mit anschließender Diskussion über Stil und Sprache.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage römisch vier.

Ferialpraktikum

Siehe Anlage römisch fünf mit der Maßgabe, daß das Praktikum in Betrieben der Bekleidungsindustrie zu absolvieren ist und spätestens zu Beginn des 4. Semesters abgeschlossen sein muß.

Studierende, die bereits ausreichende Berufserfahrung in der Bekleidungsindustrie besitzen, können das Ferialpraktikum auch in gewerblichen Betrieben ableisten.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage römisch zwei.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage römisch zwei.

EDV-ANWENDUNG

Grundbegriffe der elektronischen Datenverarbeitung und ihrer Anwendung. Zweck, Arten, Daten, Codes.

Aufbau der Datenverarbeitungsanlagen (Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, externe Speicher, Dialoggeräte, Datenfernübertragung).

Übersicht über einschlägige Anlagen.

Anwendung der Datenverarbeitung im bekleidungstechnischen Bereich:

Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Werkstätte. Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und Arbeitsplanung. Erstellen von Stammdaten, Arbeitsplänen, Maschinenplänen.

Datenermittlung nach dem System REFA mittels EDV. Auswirkungen der EDV auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft.

SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Fähigkeit, sich schriftlich korrekt auszudrücken.

Vertiefung der Fähigkeit, Probleme aus der Schulpraxis schriftlich zu bearbeiten.

Lehrstoff:

Ergänzungen zum Stoffkapitel „Schriftlicher Ausdruck'' des Pflichtgegenstandes „Sprach- und Sprecherziehung''.

Angewandter Schriftverkehr aus der Schulpraxis:

Gesuche, Exkursionsberichte, Unfallberichte, Berichte über Erfahrungen mit Unterrichts- und Lehrmitteln, Rezensionen; Sitzungsprotokolle, Einvernahmeprotokolle; Fachaufsätze.

Didaktische Grundsätze:

Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist anhand von Beispielen aus der Schulpraxis und von Themenbereichen aus der humanwissenschaftlichen Bildung vorzunehmen.

Die Übungen sind auf die Vorkenntnisse der Studierenden abzustimmen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage römisch zwei.

BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage römisch zwei.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage römisch zwei.

INFORMATIK - ANWENDUNG

Grundbegriffe der neuen Technologien der Informationsverarbeitung und ihrer Anwendung. Zweck, Arten, Daten, Codes.

Aufbau der Datenverarbeitungsanlagen (Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, externe Speicher, Dialoggeräte, Datenfernübertragung).

Übersicht über einschlägige Anlagen.

Anwendung der Informationsverarbeitung im bekleidungstechnischen Bereich: Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Werkstätte. Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und Arbeitsplanung. Erstellen von Stammdaten, Arbeitsplänen, Maschinenplänen.

Datenermittlung nach dem System REFA mittels elektronischer Informationsverarbeitung.

Probleme der Ergonomie, der Datensicherung und des Datenschutzes.

Auswirkungen der modernen Technologien der Informationsverarbeitung auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft.

---------------------------------------------------------------------

*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12107743

Alte Dokumentnummer

N6199333221J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 2

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1993,)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterwiese aufsteigendes

Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Ziffer eins,)

Text

Anlage VI/2

-----------

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG HERRENKLEIDERMACHEN)

(viersemestriger Studiengang)

römisch eins. STUNDENTAFEL

---------------------------------------------------------------------

                   Art der      Wochenstunden   Gesamt-    Lehrver-

                 Unterrichts-      Semester     stunden-    pflich-

                veranstaltung   1   2   3   4     zahl    tungsgruppe

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände: *1)

1. Humanwissenschaften

   Religionspä-

   dagogik......      V         1   1   1   1       4               I

                      S         1   1   1   1       4               I

   Erziehungs-

   wissenschaft.      V         2   -   -   -       2               I

   Unterrichts-

   wissenschaft.      V         1   1   -   -       2               I

   Erziehungs-

   und unter-

   richtswissen-

   schaftliches

   Seminar......      S         -   -   2   1       3               I

   Pädagogische

   Psychologie..      V         2   1   -   -       3               I

   Psychologi-

   sches Seminar      S         -   -   2   -       2               I

   Pädagogische

   Soziologie...      V         -   1   1   -       2               I

   Betriebsso-

   ziologie.....      V         -   -   -   1       1               I

   Soziologi-

   sches Seminar      S         -   -   -   2       2               I

   Schulrecht...      V         -   -   2   -       2               I

   Schulrechtliches

   Seminar......      S         -   -   -   1       1               I

   Biologische

   Grundlagen

   der Erziehung      V         1   -   -   -       1               I

   Gesundheits-

   lehre, Schul-

   und Arbeits-

   hygiene......      V         -   1   -   -       1              II

   Geschichte

   der Berufs-

   bildung......      V         -   -   1   -       1               I

2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung

   Didaktik.....      S         3   2   -   -       5             III

   Unterrichts-

   technologie

   und Medien-

   didaktik.....    S/Ü         -   1   1   -       2             III

   Schulbesuche

   und

   Lehrübungen..      Ü         -   4   8   4      16             III

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

     Kulturgeschichte der Mode   V     -    1    -    1    2       II

     Fertigungsplanung und

     Arbeitsorganisation ......  S     2    2    2    -    6       II

     Textilchemie und

     Textiltechnologie ........  V     1    2    2    2    7        I

     Textilchemie und

     Textiltechnologie

     (zusätzlich für

     Fachgruppe A) ............  V     -    -   (2)   -   (2)       I

     Chemotechnische Übungen ..  Ü     1    -    -    -    1      III

     Seminar für Textilchemie

     und Textiltechnologie .... S/Ü    -    1    1    1    3        I

     Fertigungslehre und

     Maschinentechnologie .....  V     1    -    1    -    2        I

     Maschinentechnologie ..... S/Ü    -    1    -    1    2       IV

     Anwendungs- und

     Produktionstechniken ..... S/Ü    2    1    2    2    7       II

     Gewerbliche

     Fertigungspraxis .........  Ü     8    4    -    -   12      IVb

     Bekleidungstechnische

     Fertigungspraxis .........        -    7    7    -   14      IVb

     Schnittkonstruktion

     einschließlich CAD ....... S/Ü    4    4    3    3   14       II

     Entwurfzeichnen

     einschließlich CAD .......  Ü     2    3    2    -    7       II

     Informatik - Anwendung ... S/Ü    2    2    2    2    8        I

4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

   Politische

   Bildung......      V         -   -   -   2       2              II

   Volkswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   -   1       1              II

   Betriebswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   1   1       2              II

   Sprach- und

   Sprech-

   erziehung....      S         1   1   -   -       2              II

                               ----------------------------

                               36  41  41(43)  28  146(148) (ohne

                                                            Praktika)

   Schulprakti-

   kum..........      P        30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

                                aufgeteilt auf 2 Wochen

   Ferialpraktikum    P     4 Wochen nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenenbildung    V         -   -   1   -       1              II

                      S         -   -   -   1       1              II

Lebende Fremdsprache  S         2   2   2   2       8             (I)

Schriftverkehr .      S         2   2   1   1       6             III

Aktuelle Fachgebiete  V/S/Ü     2   2   2   2       8            I-VI

Berufspädagogische

Tatsachenforschung    Ü         -   1   1   1       3              II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen...      Ü         2   2   2   2       8          (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

                      II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Herrenkleidermachen) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Herrenkleidermachen) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage römisch zwei.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage römisch zwei.

  1. Ziffer 2
    Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage römisch vier.

  1. Ziffer 3
    Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage römisch vier.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage VI/1.

Lehrstoff:

Siehe Anlage VI/1 mit der Maßgabe, daß die in Betracht kommenden Bildungsinhalte auf das Erfordernis der Herstellung von Herren- und Knabenbekleidung abzustellen sind.

  1. Ziffer 4
    Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Siehe Anlage VI/1.

B. Freigegenstände

Erwachsenenbildung; Erwachsenenbildung-Seminar; Lebende Fremdsprache; Aktuelle Fachgebiete; Berufspädagogische Tatsachenforschung:

Siehe Anlage römisch zwei.

Schriftverkehr:

Siehe Anlage VI/1.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage römisch zwei.

---------------------------------------------------------------------

*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12107744

Alte Dokumentnummer

N6199333222J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 3

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1993,)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Ziffer eins,)

Text

Anlage VI/3

-----------

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN)

(viersemestriger Studiengang)

römisch eins. STUNDENTAFEL

---------------------------------------------------------------------

                   Art der      Wochenstunden   Gesamt-    Lehrver-

                 Unterrichts-      Semester     stunden-    pflich-

                veranstaltung   1   2   3   4     zahl    tungsgruppe

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände: *1)

1. Humanwissenschaften

   Religionspä-

   dagogik......      V         1   1   1   1       4               I

                      S         1   1   1   1       4               I

   Erziehungs-

   wissenschaft.      V         2   -   -   -       2               I

   Unterrichts-

   wissenschaft.      V         1   1   -   -       2               I

   Erziehungs-

   und unter-

   richtswissen-

   schaftliches

   Seminar......      S         -   -   2   1       3               I

   Pädagogische

   Psychologie..      V         2   1   -   -       3               I

   Psychologi-

   sches Seminar      S         -   -   2   -       2               I

   Pädagogische

   Soziologie...      V         -   1   1   -       2               I

   Betriebsso-

   ziologie.....      V         -   -   -   1       1               I

   Soziologi-

   sches Seminar      S         -   -   -   2       2               I

   Schulrecht...      V         -   -   2   -       2               I

   Schulrechtliches

   Seminar......      S         -   -   -   1       1               I

   Biologische

   Grundlagen

   der Erziehung      V         1   -   -   -       1               I

   Gesundheits-

   lehre, Schul-

   und Arbeits-

   hygiene......      V         -   1   -   -       1              II

   Geschichte

   der Berufs-

   bildung......      V         -   -   1   -       1               I

2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung

   Didaktik.....      S         3   2   -   -       5             III

   Unterrichts-

   technologie

   und Medien-

   didaktik.....    S/Ü         -   1   1   -       2             III

   Schulbesuche

   und

   Lehrübungen..      Ü         -   4   8   4      16             III

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

   Geschichte des

   textilen

   Kunsthandwerkes    V         -   1   -   1       2              II

   Textilchemie und

   Textiltechnologie  V         1   2   2   2       7               I

   Chemotechni-

   sche Übungen.      Ü         1   -   -   -       1             III

   Seminar für

   Textiltechno-

   logie........      S         -   1   1   1       3               I

   Fertigungs-

   lehre........      Ü         2   1   1   -       4               I

   Seminar für

   Fertigungs-

   lehre........      S         -   2   -   -       2               I

   Fertigungs-

   praxis.......      Ü        14  12   8   -      34               V

   Entwurf- und

   Werkzeichnen.      Ü         4   3   3   -      10             III

   Seminar für

   Entwurf- und

   Werkzeichnen.      S         -   2   1   -       3             III

   Informatik...    S/Ü         2   2   -   -       4              II

4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

   Politische

   Bildung......      V         -   -   -   2       2              II

   Volkswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   -   1       1              II

   Betriebswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   1   1       2              II

   Sprach- und

   Sprech-

   erziehung....      S         1   1   -   -       2              II

                               ----------------------

                               36  40  36  19     131 (ohne Praktika)

   Schulprakti-

   kum..........      P        30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

                                aufgeteilt auf 2 Wochen

   Ferialpraktikum    P     4 Wochen nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenen-

bildung.........      V         -   -   1   -       1              II

                      S         -   -   -   1       1              II

Lebende Fremdsprache  S         2   2   2   2       8             (I)

Schriftverkehr..      S         2   2   1   1       6             III

Aktuelle

Fachgebiete.....    V/S/Ü       2   2   2   2       8          (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung.......      Ü         -   1   1   1       3              II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen...      Ü         2   2   2   2       8          (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

                     II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage römisch zwei.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage römisch zwei.

  1. Ziffer 2
    Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage römisch vier.

  1. Ziffer 3
    Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage römisch vier.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage VI/1.

Lehrstoff:

Textilchemie und Textiltechnologie; Chemotechnische Übungen;

Seminar für Textilchemie und Textiltechnologie:

Siehe Anlage VI/1.

GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES

Die künstlerische Gestaltung der textilen Fläche in den verschiedenen Epochen und Kulturkreisen. Beispiele aus Stickerei, Spitzenherstellung, Wirkerei und Knüpfen als Ausdruck schöpferischen Gestaltungswillens und des Lebensstiles einer Zeit.

FERTIGUNGSLEHRE

Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen der facheinschlägigen Schularten.

Techniken und Verfahren der Stickerei in traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer, rationeller Ausführung.

Behandlung verschiedener Materialien.

Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Auswerten des Fachwissens der Stickerei- und Verzierungstechniken, der Vorarbeiten und einschlägigen Montierungen.

Fachliche Aufzeichnungen.

FERTIGUNGSPRAXIS

Ausführung von Werkstücken und Detailarbeiten in verschiedenen Stickereitechniken nach der Stoffstruktur, nach eigenen und gegebenen Entwürfen aus den Bereichen der Dekoration, Mode und Paramentik, unter Berücksichtigung der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen Schularten.

ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Studien nach der Natur als Schulung für genaues Beobachten und als Bereicherung des Wissens um Form und Farbe.

Übungen zur Sinnerfassung für gute Proportionen, Flächengliederungen und Farbkompositionen.

Graphische Übungen in sicherer Linienführung und exakter Auszeichnung.

Entwerfen von Motiven für Stickereien aller Art im Bereich der Mode sowie für verschiedene dekorative Zwecke und Paramentenstickerei.

SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken, aufgegliedert in einzelne Arbeitsphasen.

Auszeichnung von eigenen und gegebenen Entwürfen zu fachgerechten Werkzeichnungen und Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und Ausführungsmöglichkeiten.

Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur und freier Gestaltung in bezug auf Flächenverteilung und Rapportbildung.

  1. Ziffer 4
    Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Siehe Anlage VI/1.

B. Freigegenstände

Erwachsenenbildung; Erwachsenenbildung-Seminar; Lebende Fremdsprache; Aktuelle Fachgebiete; Berufspädagogische Tatsachenforschung:

Siehe Anlage römisch zwei.

Schriftverkehr:

Siehe Anlage VI/1.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage römisch zwei.

INFORMATIK

Siehe Anlage römisch zwei

---------------------------------------------------------------------

*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12107745

Alte Dokumentnummer

N6199333223J