Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VAnlage römisch fünf
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 4,Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 4,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
1. 9. 1990 (1. und 3. Semester)
1. 2. 1991 (2. und 4. Semester)
1. 9. 1991 (5. Semester)
1. 2. 1992 (6. Semester)
Text
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind. Siehe Anlage römisch vier Abschnitt römisch drei Ziffer 3, mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt römisch zwei (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist. Siehe Anlage römisch vier Abschnitt römisch drei Ziffer 3, mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt römisch zwei (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist.
Lehrstoff:
Sozialethik; Seminar für angewandte Pädagogik und Sozialethik;
Anatomie und Physiologie; Hygiene; Seminar für Anatomie, Physiologie und Hygiene; Säuglingspflege, Hauskrankenpflege und Erste Hilfe;
Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester); Seminar für Ernährungswissenschaft; Ernährungstechnologie und Diätetik;
Küchenwirtschaft; Servierkunde; Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe; Seminar für Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe; Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation; Informatik:
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.