Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 1Anlage römisch sechs 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
1. 9. 1990 (1. Semester)
1. 2. 1991 (2. Semester)
1. 9. 1991 (3. Semester)
1. 2. 1992 (4. Semester)
Text
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
Didaktische Grundsätze:
Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere:
die Aktualität des Lehrstoffes,
die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben
wird,
das erreichte Ausbildungsniveau,
Fragen des Umweltschutzes.
Erarbeitung der Inhalte:
durch verschiedene Informationsangebote,
durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht anwendbarer Methoden,
durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen.
Förderung kreativer Kräfte durch Schaffung von Möglichkeiten zu freier Gestaltung.
Überprüfung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren.