Rechtstracker.at

Anl. 7/06

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 7/0601.09.198731.08.1993 BGBl. Nr. 363/1987 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sieben

Text

SCHULVERWALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der erforderlichen Kenntnis der verwaltungstechnischen und organisatorischen Probleme der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der hiefür einschlägigen Vorschriften und Problemlösungen.

Befähigung zur problemgerechten Durchführung praktischer Aufgaben.

Lehrstoff:

Klassenbildung, Lehrfächerverteilung, Stundenplan, Supplierung. Schulveranstaltungen.

Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.

Administrative Erfordernisse im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung.

Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen.

Schulordnung und Hausordnung; Internatsordnung; Aufsichtspflicht.

Lehrer, Klassenvorstand, Kustos.

Verwaltung des Inventars und des Materials.

Lehrerkonferenzen.

Schülermitverwaltung, Schülervertreter;

Schulgemeinschaftsausschuß.

Führung der Amtsschriften.

Schülerfreifahrt und Schulbuchaktion.

Schriftverkehr des Lehrers mit den Dienstbehörden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage römisch zwei.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101314

Alte Dokumentnummer

N6198420476S