Rechtstracker.at

Anl. 7/08

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 7/0801.09.198731.08.1993 BGBl. Nr. 363/1987 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sieben

Text

WERKSTÄTTEN - BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung eines umfassenden Einblicks in die pädagogische Funktion sowie den Aufbau und die Organisation der Schulwerkstätten.

Lehrstoff:

Beschaffung von Maschinen und Material.

Verwaltung von Inventar und Material.

Allgemeine technisch-organisatorische Fragen:

Lehrplan, Planungsmeldung, Arbeitsvorbereitung, Auftragswesen, Kalkulation, Lieferpapiere, Abrechnung der Lieferungen und Leistungen. Sonderaufträge, Antrag und Verkauf.

Organisationsprogramme des praktischen Unterrichts:

Grundausbildung, Einzelstück, Klein- und Großserie, zwischenschulische Zusammenarbeit.

Mensch, Betriebsmittel, Arbeitsgegenstand.

Der Arbeitsablauf nach REFA.

Aufsichtspflicht in den Werkstätten, Unfallverhütung;

Arbeitnehmerschutzgesetz.

Didaktische Grundsätze:

Die Vermittlung des Lehrstoffes ist praxisnahe und anschaulich zu gestalten, wobei insbesondere auch Besuche in verschiedenen Schulwerkstätten vorzusehen sind.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101316

Alte Dokumentnummer

N6198420478S