Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VIIAnlage römisch sieben
Text
SCHULVERWALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der erforderlichen Kenntnis der verwaltungstechnischen und organisatorischen Probleme der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der hiefür einschlägigen Vorschriften und Problemlösungen.
Befähigung zur problemgerechten Durchführung praktischer Aufgaben.
Lehrstoff:
Klassenbildung, Lehrfächerverteilung, Stundenplan, Supplierung. Schulveranstaltungen.
Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.
Administrative Erfordernisse im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung.
Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen.
Schulordnung und Hausordnung; Internatsordnung; Aufsichtspflicht.
Lehrer, Klassenvorstand, Kustos.
Verwaltung des Inventars und des Materials.
Lehrerkonferenzen.
Schülermitverwaltung, Schülervertreter;
Schulgemeinschaftsausschuß.
Führung der Amtsschriften.
Schülerfreifahrt und Schulbuchaktion.
Schriftverkehr des Lehrers mit den Dienstbehörden.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.