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Anlage VII Anlage römisch sieben
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LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (AUSGENOMMEN MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK)
(viersemestriger Studiengang)
I. STUNDENTAFEL römisch eins. STUNDENTAFEL
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Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-
Unterrichts- Semester stunden- pflich-
veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe
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A. Pflichtgegenstände: *1)
1. Humanwissenschaften
Religionspä-
dagogik...... V 1 1 1 1 4 I
S 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft. V 2 - - - 2 I
Unterrichts-
wissenschaft. V 1 1 - - 2 I
Erziehungs-
und unter-
richtswissen-
schaftliches
Seminar...... S - - 2 1 3 I
Pädagogische
Psychologie.. V 2 1 - - 3 I
Psychologi-
sches Seminar S - - 2 - 2 I
Pädagogische
Soziologie... V - 1 1 - 2 I
Betriebsso-
ziologie..... V - - - 1 1 I
Soziologi-
sches Seminar S - - - 2 2 I
Schulrecht... V - - 2 - 2 I
Schulrechtliches
Seminar...... S - - - 1 1 I
Biologische
Grundlagen
der Erziehung V 1 - - - 1 I
Gesundheits-
lehre, Schul-
und Arbeits-
hygiene...... V - 1 - - 1 II
Geschichte
der Berufs-
bildung...... V - - 1 - 1 I
2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Didaktik..... S 2 2 3 3 10 III
Unterrichts-
technologie
und Medien-
didaktik..... V 1 - - - 1 III
Ü - 1 1 - 2 III
Schulverwal-
tung......... S - 1 1 1 3 III
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Fachliche
Bildung...... S/Ü 7 7 3 3 20 I
Informatik... S/Ü - 2 2 - 4 II
Werkstätten-
Betriebslehre S 1 1 1 - 3 I
Fachdidaktik
mit schul-
praktischen
Übungen...... S/Ü 5 6 10 12 33 II
4. Ergänzende Studienveranstaltungen
Politische
Bildung...... V - - 2 - 2 II
S - - - 1 1 II
Volkswirt-
schaftslehre. V 3 - - - 3 II
S - 1 - - 1 II
Betriebswirt-
schaftslehre. V 2 1 - - 3 II
S 1 1 - - 2 II
Sprech-
erziehung und
Sprachpflege. V 1 1 1 1 4 II
S 1 1 1 1 4 II
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32 31 35 29 127
B. Freigegenstände: *1)
Erwachsenenbil-
dung............ V - - 1 - 1 II
S - - - 1 1 II
Lebende Fremd-
sprache......... S/Ü 2 2 2 2 8 (I)
Arbeitsstudien
(REFA).......... S - - 2 2 4 II
Schriftverkehr.. S 2 2 1 1 6 III
Aktuelle Fach-
gebiete......... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)
Berufspädagogi-
sche Tatsachen-
forschung....... Ü - 1 1 1 3 II
C. Unverbindliche Übungen: *1)
Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)
V = Vorlesung
S = Seminar
Ü = Übung
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufs als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIErömisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Humanwissenschaften
1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN
(ausgenommen Religionspädagogik)
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Didaktik; Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik;
Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik - Übungen:
Siehe Anlage II mit der Maßgabe, daß die gesamte Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden. Siehe Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß die gesamte Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden.
SCHULVERWALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der erforderlichen Kenntnis der verwaltungstechnischen und organisatorischen Probleme der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der hiefür einschlägigen Vorschriften und Problemlösungen.
Befähigung zur problemgerechten Durchführung praktischer Aufgaben.
Lehrstoff:
Klassenbildung, Lehrfächerverteilung, Stundenplan, Supplierung. Schulveranstaltungen.
Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.
Administrative Erfordernisse im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung.
Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen.
Schulordnung und Hausordnung; Internatsordnung; Aufsichtspflicht.
Lehrer, Klassenvorstand, Kustos.
Verwaltung des Inventars und des Materials.
Lehrerkonferenzen.
Schülermitverwaltung, Schülervertreter;
Schulgemeinschaftsausschuß.
Führung der Amtsschriften.
Schülerfreifahrt und Schulbuchaktion.
Schriftverkehr des Lehrers mit den Dienstbehörden.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Fachwissenschaften und Fachdidaktik
FACHLICHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ergänzung und Erweiterung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Vermittlung eines umfassenden Überblicks über das gesamte Fachgebiet und Anpassung an den Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung.
Befähigung zur selbständigen fachlichen Weiterbildung.
Lehrstoff:
Wiederholung und Ergänzung der Grundlagen des jeweiligen Fachgebietes.
Vertiefung des fachlichen Wissens.
Querverbindung zu verwandten Fachgebieten.
Exemplarische Behandlung aktueller Themen des jeweiligen
Fachgebietes.
Anleitung zum Arbeiten mit der Fachliteratur.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter Bedachtnahme auf die von den Studierenden eingebrachten Vorkenntnisse in jenem Umfang und in jener Höhe zu vermitteln, die für den Unterricht in der betreffenden Fachgruppe und Fachrichtung gefordert werden muß.
Die Studierenden sollen systematisch zum selbständigen Erwerb des erweiterungs- und ergänzungsbedürftigen Fachwissens angeleitet und zur Erkenntnis der Notwendigkeit permanenter Weiterbildung geführt werden.
Von den zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden ist ein Teil entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Fachgruppen und Fachrichtungen zur Vermittlung grundlegenden theoretischen Wissens und Könnens heranzuziehen, wobei die Studierenden verwandter Fachbereiche in diesen Unterrichtsveranstaltungen zusammenzufassen sind. Ebenso sind die Studierenden mit den für ihre Fachgebiete zeitgemäßen Technologien, bei Bedarf auch mit wichtigen berufsbezogenen Begriffen der für das betreffende Fachgebiet besonders bedeutsamen Fremdsprache(n), eingehend vertraut zu machen.
Zur Veranschaulichung sind bei Bedarf facheinschlägige Exkursionen durchzuführen.
Sofern in einzelnen Teilgebieten erforderlich, kann zu Ergänzung des Unterrichtes auch der Besuch außerschulischer Bildungsveranstaltungen organisiert werden.
Die Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen'' ist zu pflegen.
WERKSTÄTTEN-BETRIEBSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines umfassenden Einblicks in die pädagogische Funktion sowie den Aufbau und die Organisation der Schulwerkstätten und sonstiger Einrichtungen der praktischen Ausbildung in der Schule (Bauhöfe, Küchen, Lehrbars, Servierkunderäume ua.).
Lehrstoff:
Beschaffung von Maschinen und Material.
Verwaltung von Inventar und Material.
Allgemeine technisch-organisatorische Fragen:
Lehrplan, Planungsmeldung, Arbeitsvorbereitung, Auftragswesen, Kalkulation, Lieferpapiere, Abrechnung der Lieferungen und Leistungen. Sonderaufträge, Antrag und Verkauf.
Organisationsprogramme des praktischen Unterrichts.
Zwischenschulische Zusammenarbeit.
Mensch, Betriebsmittel, Arbeitsgegenstand.
Der Arbeitsablauf nach REFA.
Aufsichtspflicht in den Werkstätten und anderen Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Unfallverhütung; Arbeitnehmerschutz.
Didaktische Grundsätze:
Die Vermittlung des Lehrstoffes ist praxisnahe, anschaulich sowie unter Bedachtnahme auf die künftige Unterrichtstätigkeit der einzelnen Studierenden zu gestalten. Nach Möglichkeit sind auch Besuche in verschiedenen Schulwerkstätten und anderen einschlägigen Einrichtungen der praktischen Ausbildung vorzusehen.
FACHDIDAKTIK MIT SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage II mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden. Siehe Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden.
Lehrstoff:
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage II mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden. Siehe Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden.
Ergänzende Studienveranstaltungen
Politische Bildung; Politische Bildung-Seminar;
Volkswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre-Seminar;
Betriebswirtschaftslehre; Betriebswirtschaftslehre-Seminar:
Siehe Anlage II mit der Maßgabe, daß insbesondere bei der stofflichen Schwerpunktsetzung und bei der Konstituierung der Seminargruppen auf die Vorkenntnisse der Studierenden und auf deren künftige Unterrichtstätigkeit an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Bedacht zu nehmen ist. Siehe Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß insbesondere bei der stofflichen Schwerpunktsetzung und bei der Konstituierung der Seminargruppen auf die Vorkenntnisse der Studierenden und auf deren künftige Unterrichtstätigkeit an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Bedacht zu nehmen ist.
SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE
SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE - SEMINAR
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
B. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
ARBEITSSTUDIEN (REFA)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums, insbesondere der Methoden einer wirtschaftlichen Arbeitsorganisation und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Lehrstoff:
Ziele, Grundlagen und Methoden des Arbeitsstudiums. Grundbegriffe der Betriebsorganisation.
Systemanalyse - Ablaufanalyse.
Grundlagen der Ergonomie.
Datenermittlung: Systeme vorbestimmter Zeiten; Technik der Beurteilung des Leistungsgrades; Technik der Zeitaufnahme; Berechnung von Prozeßzeiten; Ermittlung, Darstellung und Anwendung von Planzeiten; Erholungszeit; Verteilzeit.
Verfahren der Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist auf der Grundlage des Systems REFA zu vermitteln und anhand facheinschlägiger Beispiele zu üben, wobei die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in den Unterricht stets einzubeziehen sind.
Den notwendigen Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere mit den Pflichtgegenständen „Volkswirtschaftslehre'', „Betriebswirtschaftslehre'' und „Werkstätten-Betriebslehre'' ist stets Beachtung zu schenken.
SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage VI/1 mit der Maßgabe, daß es im ersten Absatz des Lehrstoffes anstelle von „Sprach- und Sprecherziehung'' „Sprecherziehung und Sprachpflege'' zu lauten hat.
INFORMATIK
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
C. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
INFORMATIK
Siehe Anlage II Siehe Anlage römisch zwei
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*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. *1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.