Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 aufgehoben durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. II Z 2,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
31. 8. 1990 (1. Semester)
31. 1. 1991 (2. Semester)
31. 8. 1991 (3. Semester)
31. 1. 1992 (4. Semester)
Text
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, die in der Theorie und Praxis gewonnenen Erkenntnisse mit den praktischen Erfahrungen zu vergleichen und daraus die richtigen Schlüsse für den eigenen Unterricht zu ziehen. Kenntnis der Vor- und Nachteile der verschiedenen Unterrichtsmethoden.
Lehrstoff:
Besprechungen über die als Hörer einer Unterrichtsstunde gewonnenen Erfahrungen.
Diskussion über die als Vortragender gewonnenen Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze:
Die beratende Funktion des Seminarleiters soll in diesem Gegenstand besonders hervortreten.
Der Kontakt zwischen dem Seminarleiter und dem Besuchsschullehrer ist zu pflegen.