Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
1. 9. 1990 (1. Semester)
1. 2. 1991 (2. Semester)
1. 9. 1991 (3. Semester)
1. 2. 1992 (4. Semester)
Text
COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter Einsatz des Computers unter Berücksichtigung verschiedener Normen zu erstellen.
Beherrschen aller notwendigen Funktionen für die übliche Büroarbeit unter Einsatz eines zeitgemäßen Text- und Dateiprogrammes.
Vermittlung von Kenntnissen über andere Software-Pakete.
Weckung des Verständnisses für die Bedeutung der Computerunterstützten Textverarbeitung in der Praxis.
Befähigung zum selbständigen Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen.
Lehrstoff:
Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach langschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und nach Tonträgern.
Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit.
Dateierstellung und -bearbeitung.
Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Organisation der Computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.
Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer nach langschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach direkter Ansage und Phonogramm soll im Vordergrund der Unterrichtsarbeit stehen.
Die Motivation der Studierenden soll durch aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden.