Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
1. 9. 1990 (1. Semester)
1. 2. 1991 (2. Semester)
1. 9. 1991 (3. Semester)
1. 2. 1992 (4. Semester)
Text
STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND DATENTYPIE
(einschließlich besonderer Sprechtechnik für Stenotypie
und Phonotypie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, eigene sowie fremde Stenogramme und Phonogramme zu übertragen.
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Einsatz, Arbeitsweise und Organisation der herkömmlichen Textverarbeitung.
Befähigung zur Beherrschung der besonderen Sprechtechnik für Stenotypie und Phonotypie unter Berücksichtigung der entsprechenden
ÖNORMEN.
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Arten der Datenerfassung, ihre Bedeutung und ihre Organisation in der Praxis.
Lehrstoff:
Übertragen von mustergültig gekürzten stenographischen Vorlagen und vorbildlichen Phonogrammen.
Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen.
Formrichtiges Gestalten von Schriftstücken aller Art nach
Stenogramm und Phonogramm.
Diktierübungen für Kurzschrift, Maschinschreiben, Stenotypie und Phonotypie.
Diktate mit gleichbleibender und wechselnder Geschwindigkeit. Besprechen von Tonträgern.
Übungen zur Datenerfassung unter besonderer Berücksichtigung numerischer Daten und der ausgelagerten Zehner-Tastatur.
Didaktische Grundsätze:
Bei den Übungen ist insbesondere der für die Stenotypie und Phonotypie typische Arbeitsrhythmus zu erarbeiten.
Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.
Auf die Brauchbarkeit aller Schriftstücke im Hinblick auf die Praxis ist besonderer Wert zu legen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Die Arbeiten in der herkömmlichen Textbearbeitung und Textverarbeitung sind praxisgemäß durchzuführen.
Bei der Diktantenschulung sind die „Richtlinien für Phonotypie'' zu verwenden.
Die Übungen im Bereich der Datentypie sind praxisorientiert unter Einsatz des Computers durchzuführen.